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Verfassungsschutz
Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der staatlichen Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man die Erforschung aller verfassungsfeindlicher Bestrebungen.[1] Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Sammel- und Oberbegriff ist der Staatsschutz. In der Bundesrepublik Deutschland sind als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) zuständig.
Unter Beobachtung stehen in Deutschland seit einiger Zeit die AfD (Partei), Die Linke sowie Personen und Gruppen im Umfeld des Salafismus und viele andere. Nähere Auskunft geben die jeweiligen Verfassungsschutzberichte. In vielen Staaten wird der Verfassungsschutz von einer Geheimpolizei durchgeführt. Offiziell verfügt der Verfassungsschutz in Deutschland nicht über polizeiliche Befugnisse.
Trivia
- Der Verfassungsschutz wird von Thomas Haldenwang geleitet.
Weblinks
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Brockhaus, Band 23, Verfassungsschutz. Leipzig 2001, ISBN 3-7653-3683-1, S. 163.