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Wahlrecht in Bremen
Beim Wahlrecht in Bremen ist zu unterscheiden zwischen zwei politischen Ebenen:
- das Wahlrecht im Bundesland Bremen für die Europawahl und die Bundestagswahl
- das kommunale Wahlrecht in den Städten Bremen und Bremerhaven
Wahlberechtigt zur Wahl für die Bremische Bürgerschaft ist jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz im Land Bremen hat, und mindestens 16 Jahre alt ist.[1] Das passive Wahlrecht beginnt mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU sind nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft in Bremen und im kommunalen Wahlrecht den Deutschen gleichgestellt. Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten.[2]
Das Land hat seit 2002 nur noch zwei Bundestagswahlkreise:[3] Der Wahlkreis 54 (Bundestagswahlkreis Bremen I) umfasst die südöstliche Hälfte der Stadt Bremen, der Wahlkreis 55 die andere Hälfte mit Bremen-Nord und Bremerhaven.
Siehe auch
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht in Bremen) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ § 1 Wahlgesetz. Transparenzportal Bremen. Abgerufen am 15. April 2016.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Bremische_Bürgerschaft#Wahlberechtigung
- ↑ 2002 wurde die Zahl in ganz Deutschland von 328 auf 299 gesenkt