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Urkundenformen des Mittelalters

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König Heinrich III. verleiht in einer Urkunde von 1045 Graf Eberhard von Nellenburg das Münzrecht in Schaffhausen

Das Mittelalter kannte eine feierliche und eine schlichtere, mehr für die laufenden Geschäfte bestimmte Form der Urkunde. Die erste nennt die Forschung Diplom, und die zweite bezeichnete man im Mittelalter als mandatum oder littera bzw. auch auf mittelhochdeutsch als brief. Dieser letzte Ausdruck ist ein Lehnswort aus lateinisch breve, einer Urkundenform der päpstlichen Kanzlei, die sich ebenfalls durch Einfachheit und Kürze auszeichnete, woraus sich wahrscheinlich auch der Begriff Brief entwickelte.

Diplom

Das Diplom hatte einen dreiteiligen Aufbau: Protokoll - Kontext - Eschatokoll. Diese drei Bestandteile sind weiter untergliedert.

Protokoll

Als Protokoll wird von der Geschichtswissenschaft der formelhafte, einleitende Teil von mittelalterlichen Urkunden bezeichnet.

Einleitung

Die Invocatio als erster Bestandteil des Protokolls ist eine kurze Anrufung Gottes wie z.B. „in nomine sanctae et individuae trinitatis“. Die Anrufung Gottes zu Beginn des Diploms verweist auf den christlichen Bezug jedes herrschaftlichen Handelns. Sie kann als Symbol, Text oder in beiden Formen auftreten. Da sie zu Anfang des Dokuments steht ist sie häufig in hervorgehobener Schrift gesetzt. Bei der littera und anderen Urkunden wird dieser Bestandteil meist ausgelassen.[1]

Absender

Die Intitulatio gibt den Aussteller des Dokuments an und informiert über seine Stellung und Funktion. Dabei wird fast immer die Devotionsformel „von Gottes Gnaden“ dem Titel vorangestellt oder dem Namen nachgestellt. Eine weitere beliebte Devotionsformel war „servorum dei servus“. In einer Urkunde Heinrichs II. aus dem Jahr 1022 lautet die Intitulatio z.B. folgendermaßen: „Fridericus secundus divina favente clementia Romanorum imperator semper augustus, Ierusalem et Sicilie rex“. Zwecks Hervorhebung ist die Intitulatio meist in Littera elongata geschrieben. Die Intitulatio hat ihre Bedeutung im Laufe der Neuzeit stark gewandelt: Ursprünglich war sie gemeint als Ausdruck der Demut gegenüber Gott, von dem alle Macht herrührte und dem sich der Herrscher verantwortlich fühlte. Daneben drückte die Formel allerdings schon früh auch das Bewusstsein der Unabhängigkeit von anderen politischen Mächten aus.

Empfänger

Im letzten Teil wird der Empfänger der Urkunde genannt. Die Inscriptio war im Mittelalter hauptsächlich bei päpstlichen Urkunden verbreitet. Weltliche Urkunden, das Kaiser- oder Königsdiplom wie auch das Mandat wandten sich dagegen meist als „offener Brief“ an die Allgemeinhait und nannten deshalb keinen Empfänger der Urkunde. In den kaiserlichen und königlichen Diplomen wird der Empfänger in der Narratio genannt. Ist eine allgemeine Öffentlichkeit der Empfänger wird diese in der Promulgatio angesprochen.

Kontext

Im Kontext wird neben einer allgemeinen Einleitung, einer Verkündungsformel und den konkreten Gründe zur Ausstellung der Urkunde der eigentliche Sachverhalt dargelegt und es werden eventuell Strafen bei Verletzung des Urkundeninhaltes angekündigt.

Arenga

Die rein rhetorische und stark formelhafte Arenga bringt in allgemein gehaltener Formulierung die meist religiöse Motivation des Herrschers für die Urkundenausstellung gegenüber seinen Untertanen zum Ausdruck. Ein Beispeil für eine Arenga aus einer Urkunde Friedrichs II. lautet:

„Si divine maiestatis intuitu, per quam feliciter imperamus, ecclesiarum saluti et commodo pia provisione consulimus, celsitudinis nostre titulos ampliamus et celestium beneficiorum memores, quibus affluimus, de premio retributionis eterne firmam spem et fiduciam optinemus“

Promulgatio

Die Promulgatio ist eine Veröffentlichungsformel. Wenn die Urkunde sich formal nicht an einen bestimmten Empfänger richtet, wird dies in der Promulgatio angesprochen. Eine häufige Formulierung in der Promulgatio lautet „Notum sit omnibus quod“. In einer Urkunde Friedrichs II. von 1222 lautet es in der Prolungatio:

„Presenti scripto notum fieri volumus universis imperii fidelibus tam presentibus quam futuris, quod ...“

Narratio

Die Narratio ist der erste inhaltlich wichtige Teil der Urkunde. In ihr wird der zum beurkundenden Rechtsgeschäft führende Hergang erzählt. [2]

Dispositio

An die Narratio schließt sich mit der Disposito der sachlich entscheidende Teil des Kontext mit dem Rechtsinhalt der Urkunde an.

Sanctio

Korroboratio

Eschatokoll

Subsriptiones

Datierung

Zeugenliste

Mandatum, Littera und Brief

Literatur

  • Harry Bresslau und Hans-Walter Klewitz: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Band I, Verlag Walter De Gruyter & Co., Berlin, 1889 (Nachdruck von 1969)
  • Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II.
  • Universität Zürich
  • Sebastien Rossignol und Anna Adamska: Urkundenformeln im Kontext / Formen der Schriftkultur im Ostmitteleuropa des Mittelalters (13.-14. Jahrhundert), Böhlau Verlag Wien, 2016

Einzelnachweise

  1. Ernst Opgenoorth: Einführung in das Studium der Neueren Geschichte, Georg Westermann Verlag, Braunschweig, 1969, S. 58
  2. W. Erben, L. Schmitz-Kallenberg und O. Redlich: Urkundenlehre, R. Oldenbourg, München/Berlin, 1907, S. 346 ff.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Urkundenformen des Mittelalters) vermutlich nicht.