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Diplom
Ein Diplom (altgriechisch δίπλωµα, lateinisch diploma = ‚Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, zweifach Gefaltetes‘[1]) ist die Urkunde über eine Auszeichnung (Ehrung) (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistung (Schule) oder Prüfung (Examen) an akademischen und nichtakademischen Bildungsinstitutionen. In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom ein akademischer Grad, der von Hochschule und Universitäten verliehen wird, beispielsweise Diplom-Biologe, Diplom-Mathematiker, Diplom-Pädagoge, Diplom-Soziologe, Diplom-Verwaltungswirt oder Diplom-Ingenieur. Solche akademischen Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht dafür zuständig sind.
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