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Erstes Vatikanisches Konzil

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Das Erste Vatikanische Konzil, das von der römisch-katholischen Kirche als das 20. Ökumenische Konzil angesehen wird, begann am 8. Dezember 1869 und endete am 18. Juli 1870. Es nahmen rund 700 Bischöfe teil. Im Ergebnis wurde unter anderem im Sommer 1870 ein Lehrdokument über den katholischen Glauben verkündet, der sogenannte päpstliche Jurisdiktionsprimat, und führte damit das Unfehlbarkeitsdogma des Papstes ein. Der Konzilstext Dei Filius, welcher den Jurisdiktionsprimat und die päpstliche Unfehlbarkeit erklärte, geht maßgeblich auf den deutschen Jesuiten Josef Kleutgen zurück.[1] Der vom Anglikanismus zum katholischen Glauben konvertierte Theologe John Henry Newman lehnte eine Teilnahme als beratender Konzilstheologe ab.[2] Aus dem Widerstand gegen verschiedene Beschlüsse des Konzils ging die altkatholische Kirche hervor, und es kam zur Verschärfung des Kulturkampfes.

Andere Lexika





  • Der neue Brockhaus, 5. Auflage in fünf Bänden, Band 5, Seite 377, F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1975

Einzelnachweise

  1. vgl. Hubert Wolf: Katholische Kirchengeschichte im „langen“ 19. Jahrhundert von 1789 bis 1918, in: Kaufmann/Kottje/Moeller/Wolf (Hrsg.): Ökumenische Kirchengeschichte, Von der Französischen Revolution bis 1989, Darmstadt 2007, 91–175, 151.
  2. Günter Biemer in Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 796.