Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Thing

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Thing oder Ding, auch Allmannsthing, wurden Volksversammlungen und Gerichtsversammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum, jedoch immer unter freiem Himmel. Außerdem erfolgten hier wichtige Bekanntmachungen.[1] Die Tradition wurde teilweis noch bis nach dem Ende des Mittelalters gepflegt. In Island, das vor allem von norwegischen Wikingern besiedelt wurde, hielten diese ab 930, also am Ende der Landnahme, in Þingvellir zunächst einmal jährlich während zwei Wochen im Juni eine gesetzgebende Versammlung, das Althing, ab. Dieses hatte sowohl gesetzgeberische als auch gerichliche Funktionen. Nachdem Ende des 14. Jahrhunderts Norwegen und Island unter dänische Herrschaft kamen, hatte das Althing nur noch eine Bedeutung als Gericht. Es bestand bis ins Jahr 1798.

Beispiele

  • In der sauerländischen Kleinstadt Balve gibt es eine Straße Zum Thing.
  • Auf dem Flensburger Thingplatz wurde im Jahr 1445 das erste Rathaus der Stadt errichtet.
  • Im Bremer Ortsteil Arsten befand sich vor der Kirche aus dem 13. Jahrhundert eine Thingstätte. 1569 wurde hier zum letzten Mal eine Hinrichtung vollzogen.[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Flensburg – Geschichte einer Grenzstadt. Hrsg. von der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte. Flensburg 1966, Seite 54
  2. https://www.ortsamt-obervieland.de/stadtteil/geschichte-2300