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Stadtdirektor

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Stadtdirektor oder Gemeindedirektor, in größeren Städten auch Oberstadtdirektor ist die Bezeichnung für den hauptamtlichen Leiter der Stadt- bzw. (Samt-)Gemeindeverwaltung (Chef des Rathauses). In Deutschland wurden diese Bezeichnungen 1945 in der Britischen Besatzungszone eingeführt. Im englischen Sprachraum werden die Bezeichnungen Council Manager (Ratsgeschäftsführer), umgangssprachlich City Manager (Stadtgeschäftsführer), oder Chief Administration Officer (Oberverwaltungsbeamter) verwendet. In französischen Regionen wird gérant municipal (Stadtvorsteher) oder directeur général (Generaldirektor) verwendet.

Deutschland

Bremen

In Bremerhaven gab es seit 1879 einen Stadtdirektor.[1] Unter der Herrschaft von Preußen wurde 1922 die Bezeichnung Oberbürgermeister eingeführt und nach der Gründung des Bundeslandes Freie Hansestadt Bremen 1947 beibehalten.

Niedersachsen

In Niedersachsen lief das Amt durch die neue Niedersächsische Gemeindeordnung von 1996 an aus. Im Amt befindliche Oberstadt-, Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindedirektoren konnten jedoch bis zum Ablauf ihrer regulären Amtszeit bleiben. Ausdrücklich nicht abgeschafft ist das Amt des Gemeindedirektors in den Mitgliedsgemeinden der niedersächsischen Samtgemeinden. Dort wird der ehrenamtliche Bürgermeister weiterhin vom Rat gewählt. Das Amt des Gemeindedirektors kann dem Samtgemeindebürgermeister oder einem anderen Verwaltungsvertreter der jeweiligen Samtgemeinde übertragen werden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wurde das Amt des Stadtdirektors zwischen 1994 und 1999 mit Ablauf der Amtszeit des jeweiligen Amtsinhabers in vielen Städten abgeschafft und im Anschluss mit dem des Bürgermeisters vereinigt. Allerdings gibt es die Bezeichnung noch für die Besoldungsstufe des stellvertretenden Bürgermeisters.

Schleswig-Holstein

Zwischen 1946 und 1950 gab es in Schleswig-Holstein einen Oberstadtdirektor bzw. Stadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Danach wurde diese Aufgabe dem Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister übertragen und für den bisherigen Oberbürgermeister als Vorsitzender des Rates der neue Titel Stadtpräsident eingeführt.

Andere Bedeutungen

Vom oben beschriebenen Amt des Stadtdirektors ist die Amtsbezeichnung (Besoldungsstufe) in der Laufbahn des höheren Dienstes für Beamte in der Verwaltung in vielen deutschen Ländern zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich meist um den Leiter einer Abteilung bzw. eines Referats. Daher kann es innerhalb einer Stadt auch mehrere solcher Stadtdirektoren geben. Gelegentlich wird dieser auch Stadtverwaltungsdirektor oder Städtischer Direktor genannt. Es handelt sich ebenso wie die Amtsbezeichnung Oberstadtdirektor um ein Aufstiegs- bzw. Beförderungsamt.

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia



Einzelnachweise