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Staatskirchenvertrag
Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft, meist einer Kirche (daher der Name). Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate. Unter Papst Pius XI. und dessen Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri wurden zahlreiche Konkordate geschlossen, unter anderem mit Lettland 1922, Portugal 1928, Italien 1929 und Österreich 1933. Bekannt ist vor allem das Reichskonkordat mit Deutschland von 1933. In den deutschen Bundesländern gibt es ähnliche Verträge mit den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Seit einiger Zeit werden in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern Diskussionen geführt, ob auch mit Islamischen Organisationen solche Verträge abgeschlossen werden können und sollen.[1]
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