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Sanja Milenković

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Begründung:

Sanja Milenković (kyrillisch Сања Миленковић; * 30. November 1983 in Kruševac, Jugoslawien; † 30. Mai 1999 in Varvarin) war ein ziviles Opfer eines NATO-Bombenangriffs während des Kosovokrieges. Ihre Eltern klagten erfolglos gegen die an der Operation Allied Force beteiligte Bundesrepublik Deutschland.

Geschichte

Sanja Milenković starb am 30. Mai 1999 durch den Bombenangriff auf eine Brücke über die Morava in Varvarin um 13.05 Uhr.[1][2] Ihre Mutter klagte auf einen Schadenersatz von 536.000 Euro.[3] Am 15. Oktober 2003 wurde ein Schadensersatzprozess der Mutter von Sanja gegen die an der Operation Allied Force beteiligte Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Bonn eröffnet.[4] Im Urteil wurde festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche einzelner Personen eines angegriffenen Landes gebe, da eine Staatshaftung nicht angewendet werden kann. Das Oberlandesgericht Köln hat zwischenzeitlich in zweiter Instanz durch Urteil vom 28. Juli 2005 über die Klage der Opfer des Luftangriffes auf die Brücke von Varvarin entschieden und in diesem Urteil Schadensersatzansprüche ebenfalls verneint.[5]

Das Urteil verdient aber deshalb Beachtung, da damit – anders als noch in erster Instanz durch das Landgericht Bonn – erstmals in der Rechtsprechung festgestellt wurde, dass die Bundesrepublik Deutschland auch in Kriegszeiten bzw. bei bewaffneten staatlichen Auseinandersetzungen im Rahmen des Staatshaftungsrechts jedenfalls grundsätzlich dem Einzelnen auf Schadensersatz haftet, falls der Staat dabei in völkerrechtswidriger Weise die Ansprüche des einzelnen Bürgers auf Einhaltung des humanitären Völkerrechts verletzt. Im Falle des Luftangriffes auf die Brücke von Varvarin kam eine Haftung der Bundesrepublik aber nicht in Betracht, da ihre Streitkräfte den Angriff nicht selbst durchgeführt hatten und auch eine konkrete Hilfeleistung dazu nicht festgestellt werden konnte.[6]

Die bloße Teilnahme am Kosovokrieg im Rahmen der NATO-Operationen reicht nach dem Urteil als Haftungstatbestand nicht aus, da es nach deutschem Recht einer konkreten Zurechnung der Schädigung bedarf. Allerdings wurde diese Feststellung des Oberlandesgericht bei der Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshofs am 2. November 2006 nicht bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage nach der Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts explizit offengelassen. Die Klage ist somit letztinstanzlich und rechtskräftig abgewiesen.[7][8][9]

Sanja Milenković besuchte das Mathematische Gymnasium in Belgrad. Wegen ihrer herausragenden Fähigkeiten in Mathematik[10][11] wurde im September 1999 eine Stiftung zur Förderung mathematisch begabter Schüler nach ihr benannt.

Literatur

  • Gabriele Senft: TARGET. Die Brücke von Varvarin, Verlag Wiljo Heinen, Berlin und Böklund 2014, ISBN 978-3-95514-901-7

Weblinks

Einzelnachweise