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Beutekunst

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Beutekunst (auch Raubkunst) nennt man zusammenfassend Kulturgüter, die sich jemand in einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand widerrechtlich (entgegen Art. 56 der Haager Landkriegsordnung) aneignet (Kunstraub). Dies geschieht gewöhnlich, um sich selbst, die eigene Partei oder den eigenen Staat zu bereichern; manchmal auch, um den Gegner zu demütigen. Oftmals ist der Kunstraub auch Ausdruck staatlicher Ideologie. Beutekunst ist ein kulturelles Phänomen, das es als Folge von Kriegen seit jeher gegeben hat.

In der Rechtswissenschaft wird von der Beutekunst der Begriff der NS-Raubkunst abgegrenzt. Dies sind Kulturverluste, die dadurch entstanden sind, dass das NS-Regime einige Kunstsammler – also Privatpersonen – verfolgt, erpresst, ihres Besitzes beraubt und teilweise sogar ermordet hat. Unterschieden wird davon außerdem Kulturgut, das von Sammlern oder Touristen gekauft, aber ursprünglich geraubt worden ist und somit Diebesgut war. So sollen schätzungsweise 80 Prozent der Kunstwerke aus Nepal, die sich im Ausland befinden, Raubkunst sein.[1]

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges nahmen die vier Siegermächte - insbesondere die Sowjetunion und USA - , aber auch Polen, deutsche Kulturgüter in ihren Besitz. Vonseiten der Westalliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) wurden die meisten Kunstgegenstände, soweit noch auffindbar, wieder zurückgegeben. In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bzw. in Osteuropa befinden sich noch heute umfangreiche Kunstbestände und Bestände aus deutschen Bibliotheken. Häufig sind diese der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Eines der bekanntesten Beispiele für diese Art Beutekunst ist der Schatz des Priamos (heute in Moskau).

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. GEO 4/2024, Seite 24