PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

NS-Raubkunst

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als NS-Raubkunst, werden Kunstwerke bezeichnet, die während der Zeit des Nationalsozialismus (NS) geraubt beziehungsweise ihren Eigentümern „entzogen“ wurden. Opfer waren vor allem Juden sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945, als auch in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten,[1] sowie verschiedene Museen in eroberten Ländern wie Frankreich und Polen. Der Raub fand oft auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden und eigens dafür eingerichteten Institutionen, doch auch aufgrund privater Initiative einzelner Täter statt. Er wurde mit der London Charter of the International Military Tribunal (IMT-Statut) von 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.[2] Das Ausmaß wird auf 600.000 Kunstwerke geschätzt, die zwischen 1933 und 1945 in Europa gestohlen und meist nach Deutschland gebracht wurden.

Die Rolle von Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche wurde bisher kaum untersucht und wird nur in einigen Romanen öffentlich erwähnt.[3]

Literatur

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 60 f.
  2. Gemeinsame Londoner Erklärung der Alliierten vom 5. Januar 1943, Absatz 3; hier zitiert nach Wilfried Fiedler: Die Alliierte (Londoner) Erklärung vom 5. Januar 1943: Inhalt, Auslegung und Rechtsnatur in der Diskussion der Nachkriegsjahre, in Juristisches Archiv der Universität Saarland, eingesehen am 4. Dezember 2010.
  3. so in dem Roman Assassini von Thomas Gifford