
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Psychische Erkrankung
Eine Psychische Erkrankung ist ein Zustandsbild, das durch krankhafte Veränderungen des Erlebens und Verhaltens gekennzeichnet ist. Es ist mit Abweichungen der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens oder auch des Selbstbildes (Selbstwahrnehmung) verbunden. Psychische Störungen sind mit deutlichem persönlichem Leidensdruck oder Belastungen und Problemen in mehreren Lebensbereichen verbunden[1] und können Hinweis auf eine Krankheit sein. Als Krankheitszeichen gelten insbesondere Blockaden im Verhalten (Psychologie) und die dauernde Unfähigkeit, alltägliche Arbeiten zu verrichten. Eine international anerkannte Klassifikation erfolgt heutzutage nach ICD-10. In früheren Zeiten wurde der Begriff „geistige Umnachtung“ verwendet.
Diagnose
Eine Schwierigkeit bei der Diagnose von psychischen Krankheiten und auch geistigen Behinderungen ist die jeweilige Abgrenzung voneinander. Oft lassen sich die wirklichen Ursachen nicht ermitteln, da es sowohl genetische und organische Ursachen, aber auch einschneidenden Erlebnisse (Traumata) in der Vergangenheit geben kann. Soweit möglich, wird sich zum Beispiel ein Psychiater im erheblichen Maße auf die kommunikative Mitwirkung des Patienten stützen (Arzt-Patienten-Gespräch),[2] um sich über die Vorgeschichte (Anamnese) ein erstes Bild manchen zu können. Blockaden im Verhalten können durch Fragen und durch Beobachtungen erkannt werden. Das typische Krankheitsbild bzw. die Symptome können jedoch dazu führen, dass der erste ärztliche Bericht nicht alle notwendigen Informationen enthält. Dieses Phänomen wird bei physischen Krankheiten auch am Beispiel eines Simulanten deutlich. Kritisch wird es insbesondere bei der Bewertung von Straftaten, wenn es um die Zurechnungsfähigkeit eines Täters geht; damit befasst sich insbesondere die forensische Psychiatrie.
Therapie
Als Behandlung (Therapie) ist oft eine Kombination aus Medikamente und einer Psychotherapie üblich. Eine abschließende Diagnose ist keine Voraussetzung, sondern in vielen Fällen erst im Laufe der Zeit möglich. Je nach Schweregrad des Falles gibt es die stationäre und die ambulante Behandlung. Meist schließt sich an die stationäre eine ambulante Behandlung an. Eine psychische Krankheit kann auch strafrechtlich von Bedeutung sein.[3]
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Michael Gazzaniga (Herausgeber) u. a.: Psychologie. 1. deutsche Auflage. Weinheim 2018, ISBN 978-3-621-28326-7, S. 803.
- ↑ Emil Gostischa: Sprach- und kommunikationspsychologische Aspekte zum psychiatrischen Gespräch, Vortrag vor dem Berufsverband Niedersächsischer Krankenhauspsychiater, Neurologen und Psychologen in Iburg am 26. Oktober 1979 unter dem Tagungsleitthema „Umgang mit der Sprache in der Psychiatrie“
- ↑ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied mit Urteil vom 7. Januar 2016, dass die gegenwärtigen deutschen Regelungen zur rückwirkend verlängerten Sicherungsverwahrung in Zusammenhang mit dem Therapieunterbringungsgesetz nicht gegen die Art. 5 und 7 der EMRK verstoßen.
Andere Lexika