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§ 175

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(Weitergeleitet von Paragraph 175)
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Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen „männlichen Geschlechts“ unter Strafe, wovon also nicht nur der erwachsene Mann, sondern auch Jugendliche betroffen waren. Der 17. Mai gilt wegen der Zahlensymbolik (17.5.) traditionell als „Feiertag der Schwulen“. Nach der Abschaffung kämpfen Vertreter der Homosexualität nach wie vor gegen Diskriminierung und fordern zum Beispiel eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz.[1]