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Nationalstaats-Denken
Nationalstaatliches Denken entstand in Europa als eine idealistische liberale Bewegung vor allem im 18. Jahrhunderts im Zusammenhang mit den allgemeinen damaligen Forderungen für individuelle Freiheitsrechte. Die Entfaltung von Nationalstaaten war in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Oft war dies mit kriegerischen Auseinandersetzungen verbunden.
1776 wurde mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten der Grundstein für den heutigen Staat USA gelegt. Dreizehn britische Kolonien schlossen sich zusammen und sagten sich vom Mutterland Königreich Großbritannien los.
Die Französische Revolution von 1789 lieferte für viele Länder politische Ideen, die von den nationalen Bewegungen aufgenommen wurden. So waren oft die Sprache und andere kulturelle Gemeinsamkeiten der Anlass, auch im politischen Wirken sich zusammenzuschließen. Teilweise entwickelte sich nationalstaatliches Denken im Gegensatz zu den Monarchien und führte zu deren Abschaffung, zumal viele Königshäuser in Europa durch Heirat miteinander verbunden waren und in ihrer Machtpolitik nicht immer Rücksicht auf ihre Untertanen nahmen. Kennzeichen nationalstaatliches Denken sind auch Nationalhymne und Nationalflagge.
Italien war - trotz des in der Antike bestehenden Römischen Reiches - über Jahrhunderte nur noch ein Flickenteppich aus verschiedenen Gebieten mit Königen und Fürsten, die oft aus anderen Ländern stammten. Eine italienische Nationalbewegung bildete erst im 19. Jahrhundert.
In Deutschland gab es eine ähnliche Situation wie in Italien. Hier entstand jedoch 1815 mit dem Deutschen Bund ein lockeres Bündnis sehr vieler kleiner und gar kleinster Fürstentümer, die neben wenigen starken Staaten wie Preußen oder Bayern ihre Selbständigkeit behalten wollten. Das rief vor allem bei jüngeren Kreisen (Heinrich Heine war z.B. einer davon) Forderungen nach Gründung eines deutschen Bundesstaates hervor, welche etwas später in den Vormärz mündeten. Das Ergebnis war letztlich der in der Frankfurter Paulskirche 1848 verabschiedete Verfassungsentwurf für einen republikanisch orientierten Bundesstaat mit relativ schwacher monarchischer Gewalt.
Siehe auch
Literatur
Hans Boldt: Reich und Länder, Band 2