
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. In der Regel handelt es sich dabei um natürliche Personen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Auf ihr bauen mehrere Gesellschaftsformen mit spezifischeren Anwendungsbereichen auf, etwa die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). In Österreich wird die Bezeichnung Gesellschaft nach bürgerlichem Recht verwendet.
Nach Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 wurden die Vorschriften über die GbR seitens des Gesetzgebers nur selten geändert, so dass die Gesetzeslage bis Ende des 20. Jahrhunderts unklar war. Strittig war insbesondere, auf welche Weise die GbR am Rechtsverkehr teilnehmen konnte. Es galt die Auffassung der Rechtswissenschaft, dass es sich bei der GbR um ein bloßes Schuldverhältnis zwischen den Gesellschaftern, nicht hingegen um einen Rechtsträger handelt. So wird auch bis heute noch argumentiert, dass eine GbR allein durch einen mündlichen Vertrag zustandekommen kann. Gleichwohl wurde die GbR zum Beispiel bereits im Wohnungseigentumsgesetz von 1951 teilweise anerkannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die umfassendere Rechtsfähigkeit der GbR erst in seiner Weißes-Ross-Entscheidung von 2001 anerkannt, was seitdem eine Zunahme dieser Rechtsform in Deutschland als Unternehmensform zur Folge hatte. Die Zahl der GbRs wuchs seitdem auf rund 200.000 an.[1]
Personengesellschaften:
GbR |
KG |
AG & Co. KG |
GmbH & Co. KG |
Limited & Co. KG |
Stiftung & Co. KG |
Stiftung GmbH & Co. KG |
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG |
OHG |
GmbH & Co. OHG |
AG & Co. OHG |
Partenreederei |
PartG |
PartG mbB |
Stille Gesellschaft
Kapitalgesellschaften:
AG |
gAG |
GmbH |
gGmbH |
InvAG |
KGaA |
AG & Co. KGaA |
SE & Co. KGaA |
GmbH & Co. KGaA |
Stiftung & Co. KGaA |
REIT-AG |
UG (haftungsbeschränkt)
Sonstige Rechtsformen:
AöR |
eG |
Eigenbetrieb |
Einzelunternehmen |
e. V. |
KöR |
Regiebetrieb |
Stiftung |
VVaG
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ Uwe Meyer: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Finance Office Professional, Haufe Verlag, Freiburg im Breisgau, abgerufen am 14. Mai 2019