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Gesellschaftsvertrag
Das Wort Gesellschaftsvertrag hat mehrere Bedeutungen. Einerseits ist es ein Vertrag, in dem die einzelnen Gesellschafter bei der Gründung eines Unternehmens oder einer anderen Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechts gemeinsame Rechtsgrundlagen festlegen. Dieser Vertrag wird bei deutschen Kapitalgesellschaften und Vereinen auch Satzung (§ 23 Abs. 1 AktG), im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht Statuten genannt. Die englische Bezeichnung lautet articles of association.
Andererseits wird ein Gesellschaftsvertrag im Sinne der Sozialphilosophie im Zusammenhang mit der Vertragstheorie beschrieben, wobei oft auf die Schrift Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau Bezug genommen wird.