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Gemeinnützige GmbH

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Die gemeinnützige GmbH (kurz gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29. März 2013 zulässig. In Österreich ist eine Reform durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz inkl. Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit geplant.