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Geschichte Baden-Württembergs
Die Geschichte Baden-Württembergs beginnt mit einer Volksabstimmung im Jahr 1952. Es gab damals die drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Diese wurden 1949 Bundesländer der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Das Land Baden hat sich noch lange gegen die Zusammenlegung in Form von Baden-Württemberg gewehrt und zog daher vor das Bundesverfassungsgericht, so dass die endgültige Entscheidung erst 1970 erfolgte.
Das Recht auf individuelle Kriegsdienstverweigerung wurde schon sehr früh in einem Landesgesetz festgelegt.[1]
Auch die Verwaltungsgliederung hat sich seitdem verändert. So wurden bei der Reform 1973 die bisherigen rund 30 Landkreise und neun Stadtkreise neu gegliedert, zudem wurden vier Regierungsbezirke gebildet.
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Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet sich vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch, dass jeder Wähler nur eine Stimme hat. Um die Sitze jeder Partei im Parlament gerecht zu verteilen, wurde zunächst eine Umrechnung auf die Regierungsbezirke vorgenommen, so dass meist mehr als drei Parteien vertreten waren. Die Tradition der heutigen FDP beruft sich noch heute gerne auf die Demokratische Volkspartei.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Kuhlmann, Ekkehard Lipper: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst in der Bundesrepublik Deutschland. In: SOWI-Arbeitspapaier Nr. 49. 1991. Abgerufen am 13. September 2019. (PDF, de)
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Geschichte Baden-Württembergs) vermutlich nicht.
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