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Friedensvertrag
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, die vorher Krieg geführt haben. Als erster dokumentierter Friedensvertrag gilt der Ägyptisch-Hethitische Friedensvertrag von 1259 v. Chr. zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II. und dem hethitischen König Ḫattušili III.. Dieser Vertrag enthielt nicht nur einen Nichtangriffspakt, sondern sogar einen Bündnisvertrag gegen Angriffe Dritter. Bereits damals gab es auch zwei Versionen dieses Friedensvertrags, eine hethitische und eine ägyptische. Diese wiesen jedoch einige Unterschiede auf, so dass beide Seiten vor ihrem Volk als Sieger dastehen und ihre Ehre bewahren konnten. Im Sinne des Völkerrechts kann ein Friedensvertrag nur zwischen zwei völkerrechtlich anerkannten Staaten geschlossen werden. Ohne abgeschlossenen Friedensvertrag herrscht de jure noch Kriegszustand. Teilweise ist es daher umstritten, inwieweit im Einzelfall die Vertragsparteien einen Friedensvertrag schließen konnten und ob es sich wirklich um einen Friedensvertrag und nicht um einen Siegfrieden handelt.
Als Friedensvertrag in der Neuzeit wurden bezeichnet oder gelten:
- der Westfälische Friede von 1648
- der Versailler Vertrag von 1919
- der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990
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