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Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.[1] Demnach unterstand Deutschland bis 1990 de jure noch dem Besatzungsrecht.

Trivia

  • Nach bestimmten Meinungen ist die Bundesrepublik auch heute noch nicht souverän.

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Vgl. BGBl. II 1990, S. 1317 (Art. 2) (Archivversion vom 27. April 2014)