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Depotbank
Als Verwahrstelle[1] oder Depotbank bezeichnet man Kreditinstitute und Bankorganisationen, bei denen Aktien, Wertpapiere oder Sondervermögen verwaltet und aufbewahrt werden. Da über lange Zeit der Erwerb von Aktien für Privatpersonen nur über eine Bank möglich war, wurden Aktien, Wertpapiere und andere Teile des werthaltigen Vermögens oft auch einer Bank anvertraut, die zum Beispiel die Dividende und Zinsen auf das bei ihr geführte Konto des Kunden buchte. Dies galt zunehmend bei Aktien, die an der Börse notiert waren, um auf diesem Wege den Handel zu erleichtern. Durch die Entwicklung elektronischer Handelsplattformen wird der Begriff Depotbank nur noch selten verwendet,[1] allerdings ist der Begriff Depotkonto oder Wertpapierdepot noch gebräuchlich.[2]
Andere Lexika
- Wolfgang Gerke, Börsenlexikon. Gabler, 1. Auflage 2002, S. 217; ISBN: 3-409-14603-2
- Hans Büschgen, Das kleine Bank-Lexikon. Verlag Wirtschaft und Finanzen im Schäffer-Pöschel-Verlag, 3. Auflage 2006. ISBN: 3-87881-180-2