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Wertpapier

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Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein theoretisch geldwertes Recht verbrieft. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Recht auf Auszahlung eines Geldbetrages und anderen Rechten aus der Urkunde. Bekannte Beispiele sind Aktien und Staatsanleihen. Bei Aktien gibt es neben dem Stimmrecht und dem Recht auf Auszahlung der beschlossenen Dividende grundsätzlich keinen Anspruch gegen die Aktiengesellschaft auf Rückzahlung des Geldbetrages, zu dem die Aktie gekauft wurde, da der Aktionär Miteigentümer dieser Aktiengesellschaft ist. Bei Staatsanleihen besteht das Recht auf Auszahlung der festgesetzten Zinsen und des eingezahlten Geldbetrages zu den Terminen, die in der Regel bei der Ausgabe der Anleihe festgelegt wurden.

Heutzutage werden nur noch selten Urkunden auf Papier ausgestellt. Stattdessen werden viele Wertpapiere elektronisch verwaltet, so dass der Begriff „Wertpapier“ eigentlich überholt ist. Dennoch gibt es immer noch Fälle, in denen tatsächlich Urkunden auf Papier ausgegeben oder auf Wunsch des Kunden ausgestellt werden. Je nach Verwendungszweck haben sich viele Sonderformen erhalten, die vom Gesetz her unter den Begriff Wertpapier fallen, auch wenn der Begriff dafür meist so nicht verwendet wird, wie etwa beim Hypothekenbrief. In der Schweiz werden die Wertpapiere nicht mehr durch die Banken, sondern durch eine gemeinsame zentrale Wertpapier-Aufbewahrungsstelle (Sega) aufbewahrt.

Weblinks

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wertpapier.html