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Beteiligungsgesellschaft Hamburg
| Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH | |
|---|---|
| |
| Unternehmensform | GmbH |
| Gründung | 1970 |
| Unternehmenssitz | Hamburg, Deutschland |
| Unternehmensleitung | Jörg Finnern, Christian Delfs |
| Mitarbeiter | 11 (2021) |
| Umsatz | 1,7 Mio. EUR (2011)[1] |
| Gewinn | 0,5 Mio. EUR (2011)[1] |
| Bilanzsumme | 14,8 Mio. EUR (2011)[1] |
| Branche | Finanzwirtschaft |
| Website | http://www.btg-hamburg.de |
Die Beteiligungsgesellschaft Hamburg, kurz BTG Hamburg wurde 1970 von mehreren in Hamburg ansässigen Banken mit Unterstützung des Staates gegründet. Das Unternehmen erwirbt und verwaltet Beteiligungen von technologisch orientierten, innovativ ausgerichteten mittleren und kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Norddeutschland, insbesondere in Hamburg, ihren Firmen- oder Betriebssitz haben oder für Hamburg von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Dabei wird die BTG Hamburg Minderheitsgesellschafter oder stiller Gesellschafter mit einem Anteil zwischen jeweils 0,10 bis 0,50 Mio. Euro.
Obwohl die BTG Hamburg ein privates Unternehmen ist, hat es Aufgaben der öffentlichen Hand übernommen, zum Beispiel im Bereich Wirtschaftsförderung. Zudem ist die Freie und Hansestadt Hamburg mit 4,4 Mio Euro (Stand 31.12.2011) einer der größten Gläubiger der Gesellschaft.[1] Eine Kontrollfunktion üben der Verwaltungsrat und der Beteiligungsausschuss aus, in denen auch Plätze für Vertreter der öffentlichen Hand reserviert sind.
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH erfüllt allgemeine Verwaltungsaufgaben für die BTG Hamburg mbH im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrag; dies ermöglichte den geringen Personalaufwand mit nur zwei Mitarbeitern in Jahr 2011. Inwischen hat sich jedoch die Zahl der Firmenkundenbetreuer erhöht.[2]
Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Zu den Aufgaben der Gesellschafterversammlung gehören die Aufnahme neuer Gesellschafter, Bestellung der Geschäftsführer, Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, Entlassung der Genannten, die Feststellung der Jahresbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, Beschluss über die Gewinnverwendung und die Auflösung der Gesellschaft.
Verwaltungsrat
Für Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates reserviert der Gesellschaftsvertrag folgenden Institutionen feste Plätze: Handelskammer Hamburg 1 Sitz, Handwerkskammer Hamburg 1 Sitz, HSH Nordbank AG 1 Sitz, Hamburger Sparkasse AG 1 Sitz, an der Gesellschaft beteiligten Kreditgenossenschaften 2 Sitze und an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsbanken 2 Sitze.
Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung zu kontrollieren und wählt die Mitglieder des Beteiligungsausschusses.
Beteiligungsausschuss
Für Wahl der Mitglieder des Beteiligungsausschusses reserviert der Gesellschaftsvertrag folgenden Institutionen feste Plätze: für Wirtschaft zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg 1 Sitz, Verwaltungsrat der Gesellschaft 5 Sitze, Handelskammer Hamburg 1 Sitz, Handwerkskammer Hamburg 1 Sitz, TUHH - Technologie GmbH (Gesellschaft der Technische Universität Hamburg-Harburg) 1 Sitz und Innovationsstiftung Hamburg 1 Sitz.
Der Beteiligungsausschuss entscheidet über Anträge der Geschäftsführung zum Erwerb von Beteiligungen.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung des Unternehmens gehören zwei Personen.
Gesellschafter
Im Gegensatz zu den Beteiligungsgesellschaften der übrigen Bundesländer, deren Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar über die Landesförderinstitute bzw. Förderbanken des Landes der Staat ist, hat die BTG Hamburg folgende Private und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute als Gesellschafter:
- Commerzbank AG
- Deutsche Bank AG
- DZ BANK AG
- Hamburger Sparkasse AG
- Hamburger Volksbank eG
- HSH Nordbank AG
- UniCredit Bank AG
- Sparkasse Harburg-Buxtehude
- Sparkasse Holstein
- Volksbank Stormarn eG
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Auszug aus dem Unternehmensregister: Geschäftsbericht der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH, Februar 2012
- ↑ https://www.btg-hamburg.de/ueberuns/team
Andere Lexika
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