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Gewinn

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Gewinn (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Gewinn (englisch profit) ist das positive Ergebnis aus einer Unternehmenstätigkeit. Er wird manchmal auch als Profit bezeichnet.[1] Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Erlös (Ertrag) und Aufwand. Sprachlich steht der Begriff mit dem Tätigkeitswort (Verb) gewinnen im Zusammenhang.

Betriebswirtschaft

Als allgemeiner Oberbegriff wird in der Betriebswirtschaftslehre der Begriff des Erfolgs bevorzugt. Der Erfolg eines Unternehmens ergibt sich nicht immer aus dem rechnerischen Gewinn. Die fachlich richtige Bezeichnung im Rechnungswesen lautet Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV. Die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB)[2] eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der handelsrechtliche Gewinn bzw. Verlust. Es existieren entsprechende Ermittlungsvorschriften, die sich auch in den Steuergesetzen finden.[3]

Vereinfacht ist das in folgender Formel dargestellt:

  • Gewinn = Erlöse minus Aufwand, kurz G = E − A

Der Aufwand A sind die Kosten, wobei variable Kosten und fixe Kosten unterschieden werden.

Rechnungswesen

Im internationalen Rechnungswesen wird meist der Betriebsgewinn aus der operativen Geschäftstätigkeit dargestellt, während der Reingewinn sämtliche Aufwände und Erträge einbezieht. Der rechnerische Gewinn fließt über die Gewinn-und Verlustrechnung in der doppelten Buchhaltung auch in die Bilanz ein. Der Cash-flow ist eine Kennzahl, bei der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einander gegenübergestellt (im Saldo) werden, um die Zahlungsfähigkeit (siehe auch Liquidität) eines Unternehmens darzustellen. Ferner wird zwischen den Begriffen Gewinn und Jahresüberschuss unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften gibt es den Jahresüberschuss, der oft auch als Gewinn nach Abzug der Steuern bezeichnet wird. Der englische Begriff EBIT bezieht sich auf den Gewinn vor Abzug der Zinsen und Steuern.

Steuerrecht

Eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht wird vom zuständigen Finanzamt als „Liebhaberei“ - also im Sinne eines Hobbys gewertet, ein entstehender Verlust und die Vorsteuer können für eine natürliche Person dann nicht in Abzug gebracht werden. Für Kleinunternehmen ist auch die vereinfachte Einnahme-Überschuss-Rechung (EÜR) zulässig.

Einzelnachweise

  1. Duden Wirtschaft A bis Z, 3. Auflage, Dudenverlag, Mannhein 2008, S. 20f
  2. siehe § 242 HGB
  3. Gewinn-und Verlustrechnung laut wirtschaftslexikon24.com

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