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Ausländer in der DDR
Die Ausländer in der DDR entstammten verschiedenen Nationen. Sie wurden trotz der Bekenntnisse der DDR zu Internationalismus, internationaler Solidarität und Völkerfreundschaft oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt und diskriminiert. Die meisten kamen aus Nordvietnam.
Details
- Ein Asylrecht gab es nicht.
- Im Vergleich zu den meisten anderen Industriestaaten war der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung der DDR verschwindend gering.
- Die Ausländergruppen kamen fast ausschließlich aus sozialistischen oder kommunistischen Staaten. Schon 1951 studierten im Rahmen des Studentenaustauschs die ersten Menschen aus dem Ostblock oder aus sozialistischen Drittweltländern in der DDR, und bereits seit Mitte der 1960er-Jahre wurden erste größere Gruppen von Arbeitnehmern und Auszubildenden aus diesen Ländern in DDR-Betrieben eingesetzt.
- Die sogenannten Vertragsarbeiter waren unter Trennung nach Geschlechtern von der einheimischen Bevölkerung separiert in speziellen Wohnheimen (Ausländerwohnheimen) untergebracht und damit faktisch ghettoisiert. Das Alltags- und Arbeitsleben der Arbeitsimmigranten war streng reglementiert und ihre Aufenthaltsdauer durch geheime bilaterale Verträge strikt limitiert.
- Um den Personalmangel auf dem eigenen Arbeitsmarkt zu kompensieren, importierte die DDR schon im Jahr 1967 einige Tausend ungarische Arbeitskräfte.
- Über die Anzahl der in der DDR lebenden Ausländer gab es bis 1989 keine offiziellen Angaben.
- Nach der Wiedervereinigung erstellte Statistiken ergaben folgende Zahlen:
- 60.100 Vietnamesen
- 51.700 Polen
- 15.500 Mosambikaner
- 14.900 Sowjetbürger
- 13.400 Ungarn
- 8.000 Kubaner
- 4.900 Bulgaren
- 3.200 Tschechoslowaken
- 2.100 Jugoslawen
- 1.400 Angolaner
- Dazu kamen circa 580.000 Angehörige der sowjetischen Besatzungsarmee samt Familien.
- Den Aufenthaltsstatus der Ausländer bestimmte das Gesetz über die Gewährung des Aufenthalts für Ausländer in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1979.
- Den in der DDR beschäftigten Ausländern stand kein Bleiberecht zu. Nach der Beendigung ihres Arbeitseinsatzes hatten sie das Land unverzüglich zu verlassen. Sie konnten kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgeschoben werden.
- Weibliche Arbeitsimmigranten waren im Falle von Schwangerschaften, sofern sie in der DDR verbleiben wollten, zur Durchführung von Abtreibungen zwangsverpflichtet.
- Zu Freundschaften oder gar Liebesbeziehungen zwischen DDR-Bürgern und Arbeitsimmigranten oder anderen Ausländern kam es selten.
- Die sich nach der Wende in der DDR verschärfende Situation auf dem Arbeitsmarkt und die steigenden Arbeitslosenzahlen haben bei der einheimischen Bevölkerung zusätzliche Vorbehalte gegenüber Ausländern entstehen lassen.
- Eine der Hauptursachen hierfür war auch eine verfehlte staatliche Vergangenheitsbewältigung durch die SED. Die Aufarbeitung des Nationalsozialismus sowie die Auseinandersetzung mit den Phämonenen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurden der Bundesrepublik Deutschland überlassen. Für sich selbst und die DDR reklamierte man lediglich die guten Seiten der deutschen Vergangenheit. Dementsprechend waren auch Ostdeutsche empfänglicher für Neonazismus und Rechtsextremismus und die Quote von fremdenfeindlichen, rassistischen und rechtsextremen Straf- und Gewalttaten ist in Ostdeutschland höher.
Weblinks
- migazin.de: Tiefes Misstrauen - Ausländer in der DDR
- berlin.de: Andrzej Stach und Saleh Hussain: Ausländer in der DDR - Ein Rückblick (PDF-Dokument, 3,2 MB)
- lisum.berlin-brandenburg.de: Historische Ursachen der Fremdenfeindlichkeit in den Neuen Bundesländern von Jan C. Behrends, Dennis Kuck und Patrice G. Poutrus, Zentrum für Zeithistorische Forschung e.V. (ZZF) Potsdam
- spiegel.de: Steven Geyer: Ausländer in der DDR - Teil zwei - Die ersten Opfer der Wende
Literatur
Einzelnachweise
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Ausländer in der DDR) vermutlich nicht.