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Aargau

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Aargau ist geschichtlich ein Gau, eine Landschaft, eine Grafschaft und ein Kanton in der Schweiz. Das schon vorgeschichtlich besiedelte, und dann von den Römern beherrschte Gebiet wurde im 5. Jahrhundert von den Alemannen erobert und dann im 6. Jahrhundert dem Frankenreich einverleibt. Das Gebiet um die Aare wurde 763 erstmals als Aargau bezeichnet. Um 861 wurde zwischen Oberaargau und Unteraargau unterschieden. Der Oberaargau stand zu Beginn des 15. Jahrhunderts unter der Herrschaft Berns und der Unteraargau unter der Herrschaft der Grafen von Habsburg. 1415 eroberte die schweizerische Eidgenossenschaft den Unteraargau. 1805 wurde der Aargau souveräner Kanton der Schweiz. Er grenzt im Norden an Baden-Württemberg, im Osten an den Kanton Zürich, im Süden an die Kantone Luzern und Zug und im Westen an die Kantone Bern, Solothurn und Basel-Landschaft.

Politik

Die Kantonsverfassung in der Fassung von 1980 legt folgendes fest: Legislative ist der Grosse Rat, der aus 140 vom Volk für vier Jahre gewählten Mitgliedern besteht.

Die Bezirke haben die folgende Anzahl von Mandaten:

  • Aarau (16),
  • Baden (30),
  • Bremgarten (16),
  • Brugg (11),
  • Kulm (9),
  • Laufenburg (6),
  • Lenzburg (12),
  • Muri (7),
  • Rheinfelden (10),
  • Zofingen (15),
  • Zurzach (8).

Das Volk selbst wirkt ebenfalls an der Gesetzgebung mit. Es stimmt über Verfassungsänderungen ab und über Gesetze, die vom Grossen Rat nicht mit absoluter Mehrheit angenommen worden sind. 3000 Stimmberechtigte können daneben eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung vorschlagen.

Judikative Oberstes Gericht im Kanton Aargau ist das Obergericht in Aarau. Weiter gibt es Bezirksgerichte, Jugendgerichte und Spezialgerichte. Sogenannte Friedensrichter haben hauptsächlich vermittelnde Funktion.

Söhne und Töchter des Kantons

Zitat

1888 im Aargauer Tagblatt (die Schweiz war schon seit 1848 eine Demokratie): Die deutsche Monarchie ist eine geringere Gefahr für die Schweiz als eine allfällige deutsche Republik (aus U.P. Engeler: Grosser Bruder Schweiz, 1990)

Literatur

  • Gerhard Köbler: Historische Enzyklopädie der Länder der Deutschen, 8. Auflage, 2014, Seite 54

Andere Lexika