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Steuern

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Steuern sind Zahlungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der juristischen Personen (zum Beispiel Unternehmen) an den Staat, mit denen die Aufgaben des öffentlichen Interesses, z.B. Schulen, Straßen oder Landesverteidigung finanziert werden. Es gibt indirekte Steuern, wie etwa die Mehrwertsteuer, die auf Wirtschaftsgütern erhoben werden, sowie direkte Steuern, die auf das Arbeits- und Kapitaleinkommen (in der Schweiz auch auf das Vermögen) bzw. bei den Unternehmen auf dem Gewinn erhoben werden (Einkommensteuer und Lohnsteuer). Direkte Steuern werden meist mit einer mit der Einkommenshöhe ansteigenden Steuerprogression erhoben, d.h. höhere Einkommen bezahlen höhere Prozentsätze als niedrige Einkommen, die Belastung ist also nicht linear gleich.

Zu unterscheiden sind die Steuern von den Gebühren und Abgaben. In der Bundesrepublik Deutschland wie auch der Schweiz sind die Steuern nicht an eine bestimmte Gegenleistung des Staates gebunden, die Steuereinnahmen stehen dem allgemeinen Staatshaushalt zur Verfügung. Gebühren anderseits werden für eine Gegenleistung des Staates, beispielsweise eine Beurkundung, verlangt. Sozialversicherungs-Beiträge wiederum dienen ebenfalls zweckgebunden der Sozialversicherung.

Abgaben sind zum Beispiel eine Maut bei Straßen, sofern diese im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern erhoben wird. In Deutschland erfolgt die Finanzierung beim Bau und der Unterhaltung von Straßen rein rechnerisch aus mehreren Einnahmequellen: 2016 kamen 40,1 Milliarden Euro aus der Energie­steuer (ehemals Minera­lölsteuer), 9 Milliarden aus der Kraft­fahrzeug­steuer[1] und 4,63 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut.[2]

Bei der Kohlenstoffabgabe, wie der CO2-Steuer in Frankreich, handelt es sich um eine Steuer, wenn sie nicht an die Steuerpflichtigen zurückerstattet wird; bei Rückerstattung an jene, die sich wunschgemäß im Sinne einer CO2-Reduktion verhalten, spricht man von Lenkungsabgabe.

Siehe auch

Einzelnachweise