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Bierdeckelsteuer
Der Begriff Bierdeckelsteuer bezeichnet das Steuerkonzept des CDU-Politikers und -Finanzexperten Friedrich Merz, welcher die Berechnung der Einkommensteuer nach einem Stufentarif mit drei Steuerstufen vorschlug. Der Name Bierdeckelsteuer für dieses Steuerkonzept rührt von der Annahme, dass das Konzept für den Steuerzahler so einfach und nachvollziehbar sein soll, dass die Einkommensteuer auf einem Bierdeckel berechnet werden kann.
Zwar reicht die Fläche eines Bierdeckels jeweils aus, für jeden Tarif der bundesdeutschen Tarifgeschichte[1] eine Einkommensteuer zu berechnen. Dabei bleiben aber die Berechnungen mit Ausnahmeregelungen unberücksichtigt.
Der Vorschlag von Friedrich Merz zielte also weniger auf eine Änderung des Tarifs ab, als vielmehr auf die Abschaffung von Ausnahmeregelungen z.B. auch den in der Koch-Steinbrück-Liste genannten Regelungen,[2] die es nach Ansicht von Herrn Merz dem durchschnittlichen Steuerzahler unmöglich machten, seine Steuerschuld selbst zu berechnen. Dadurch würde die Bemessungsgrundlage verbreitert. Tatsache ist jedoch auch, dass die meisten Ausnahmetatbestände (siehe vorgenannte Liste) für den durchschnittlichen Steuerzahler nicht zutreffen, von der Steuerfreiheit der Feiertags- und Nachtzuschläge abgesehen. Ob die vorgesehene Abschaffung der Entfernungspauschale verfassungsrechtlich zulässig ist, ist in Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008[3] sehr fraglich (siehe auch: Nettoprinzip (Steuerrecht)).
Im Gegenzug zur Abschaffung von Ausnahmen sollen die Steuersätze gesenkt werden. Aus mathematischen Gründen würde die in dem Konzept vorgesehene Absenkung des Spitzensteuersatzes vor allem bei höheren Einkommen eine weit stärkere Senkung der Steuerschuld bewirken, als die nach geltendem Recht (2004) angewandten Ausnahmetatbestände.
Das Steuerkonzept von Friedrich Merz würde nach Berechnung des DIW zu dauerhaften Steuermindereinnahmen von etwa 26–27 Mrd € pro Jahr führen.[4]
Das Konzept wurde im Jahr 2003 vorgestellt und basierte auf vielen Vorschlägen zum Einkommensteuergesetz, die der Verfassungsrichter Paul Kirchhof im Jahr 2001 dem Finanzausschuss des Bundestages vorgestellt hatte. Der Grundgedanke des Konzepts wurde in das Wahlprogramm der CDU zur Bundestagswahl 2005 aufgenommen. In ihrem Wahlprogramm 2009 war die CDU/CSU jedoch vom Stufentarif wieder abgerückt, und stellte Absenkungen des Eingangssteuersatzes und Verschiebungen der oberen Einkommenseckwerte unter Beibehaltung des linear-progressiven Tarifverlaufes in Aussicht.
Auf ihrem Bundesparteitag 2008 griff die FDP das Schlagwort "Bierdeckel" auf und verwendete es nun ebenfalls für ihr Steuerkonzept[5]. Bereits im Frühjahr 1996 hatte Hermann Otto Solms von der FDP ein Einkommensteuerkonzept vorgelegt, dessen Kennzeichen ein Stufentarif verbunden mit der weitgehenden Beseitigung von Ausnahmetatbeständen war. Das das FDP-Steuerkonzept genauso wie das von Friedrich Merz zu großen Steuerausfällen führen würde, bestehen Überlegungen die Bierdeckelsteuer durch Erhöhung der Mehrwertsteuer gegen zu finanzieren.[6]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium für Finanzen: Tarifgeschichte (1958-2005) mit Berechnungsformeln und Übersichten zur Einkommensteuer-Tarifbelastung ab 1958
- ↑ Synopse Einkommensteuerrecht und Reformvorschläge In: DIW Wochenbericht 16/2004 (PDF-Format)
- ↑ BVerfG, 2 BvL 1/07 vom 9. Dezember 2008
- ↑ Tabelle 1: Aufkommenswirkungen der Reformvorschläge zur Einkommensteuer gegenüber Rechtsstand 2005 In: DIW Wochenbericht 16/2004 (PDF-Format)
- ↑ fdp-bundespartei: "Eine Steuererklärung, die auf den Bierdeckel passt" bzw. Süddeutsche: "Die Rückkehr des Bierdeckels
- ↑ Der Tagesspiegel: FDP diskutiert höhere Mehrwertsteuer
Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
Erster Autor: Venus von Milo angelegt am 08.02.2009 um 01:29, weitere Autoren: Udo.Brechtel, KaiMartin, Heimli1978, Charmrock, Pass3456, Este, Martin Sauter, Dreaven3, NebMaatRe