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Lohnsteuer

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Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und auch bei Pensionen erhoben. Der Arbeitgeber bzw. die jeweilige Versorgungsanstalt für Beamte behält sie vor der Auszahl an die natürliche Person ein und führt sie an das Finanzamt ab. Wird nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung abgegeben, so wird die Lohnsteuer mit der endgültigen Einkommensteuerschuld verrechnet; daraus kann sich eine Nachzahlung, aber auch eine Gutschrift ergeben.

Es gibt ähnliche nationale Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich. In der Schweiz gibt es keine besondere Lohnsteuer in dieser Form. Eine natürliche Person ist in Deutschland zunächst am jeweiligen Wohnort bzw. Hauptwohnsitz und nicht am Arbeitsort steuerpflichtig.

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