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Staatskirchenvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Staatskirchenvertrag''' ist ein Vertrag zwischen einem Staat ([[Nationalstaat]] oder [[Gliedstaat]]) und einer [[Glaubensgemeinschaft]], meist einer [[Kirche]] (daher der Name). Staatskirchenverträge mit der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]], genauer mit dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]], heißen ''[[Konkordat]]e''. Unter Papst [[Pius XI.]] und dessen Kardinalstaatssekretär [[Pietro Gasparri]] wurden zahlreiche Konkordate geschlossen, unter anderem mit [[Lettland]] 1922, [[Portugal]] 1928, [[Königreich Italien (1861–1946)|Italien]] 1929 und [[Österreich]] 1933. Bekannt ist vor allem das [[Reichskonkordat]] mit Deutschland von 1933. In den Bundesländern gibt es | Ein '''Staatskirchenvertrag''' ist ein Vertrag zwischen einem Staat ([[Nationalstaat]] oder [[Gliedstaat]]) und einer [[Glaubensgemeinschaft]], meist einer [[Kirche]] (daher der Name). Staatskirchenverträge mit der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]], genauer mit dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]], heißen ''[[Konkordat]]e''. Unter Papst [[Pius XI.]] und dessen Kardinalstaatssekretär [[Pietro Gasparri]] wurden zahlreiche Konkordate geschlossen, unter anderem mit [[Lettland]] 1922, [[Portugal]] 1928, [[Königreich Italien (1861–1946)|Italien]] 1929 und [[Österreich]] 1933. Bekannt ist vor allem das [[Reichskonkordat]] mit Deutschland von 1933. In den deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gibt es ähnliche Verträge mit den [[Landeskirche]]n der [[Evangelische Kirche (Deutschland)|Evangelischen Kirche in Deutschland]]. | ||
Seit einiger Zeit werden in der [[Bundesrepublik Deutschland]] und anderen westeuropäischen Ländern Diskussionen geführt, ob auch mit [[Islam]]ischen Organisationen solche Verträge abgeschlossen werden können und sollen.<ref>http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-03/kirchensteuer-islam-reform-religion-finanzierung</ref> | Seit einiger Zeit werden in der [[Bundesrepublik Deutschland]] und anderen westeuropäischen Ländern Diskussionen geführt, ob auch mit [[Islam]]ischen Organisationen solche Verträge abgeschlossen werden können und sollen.<ref>http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-03/kirchensteuer-islam-reform-religion-finanzierung</ref> |
Aktuelle Version vom 14. Juli 2024, 07:39 Uhr
Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft, meist einer Kirche (daher der Name). Staatskirchenverträge mit der römisch-katholischen Kirche, genauer mit dem Heiligen Stuhl, heißen Konkordate. Unter Papst Pius XI. und dessen Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri wurden zahlreiche Konkordate geschlossen, unter anderem mit Lettland 1922, Portugal 1928, Italien 1929 und Österreich 1933. Bekannt ist vor allem das Reichskonkordat mit Deutschland von 1933. In den deutschen Bundesländern gibt es ähnliche Verträge mit den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Seit einiger Zeit werden in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern Diskussionen geführt, ob auch mit Islamischen Organisationen solche Verträge abgeschlossen werden können und sollen.[1]
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