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§ 184 StGB: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''§ 184''' des deutschen [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des [[Reichsstrafgesetzbuch]]es). | Der '''§ 184''' des deutschen [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des [[Reichsstrafgesetzbuch]]es). Der ursprüngliche Titel ''Verbreitung pornographischer Schriften'' wurde 2015 in ''Verbreitung pornographischer <u>Inhalte</u>'' geändert. Die nachfolgenden {{§|184a|stgb|juris}} (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), {{§|184b|stgb|juris}} ([[Kinderpornografie]]) und {{§|184c|stgb|juris}} StGB ([[Jugendpornografie]]) betreffen ähnliche [[Straftat]]bestände. | ||
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*{{§|184|stgb|juris}} aktueller Wortlaut | |||
*[https://www.buzer.de/gesetz/6165/al0-46720.htm Versionsgeschichte] bei [[buzer.de]] | |||
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=== Einzelnachweise === | === Einzelnachweise === |
Version vom 8. Juni 2021, 22:46 Uhr
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Der § 184 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches). Der ursprüngliche Titel Verbreitung pornographischer Schriften wurde 2015 in Verbreitung pornographischer Inhalte geändert. Die nachfolgenden § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), § 184b (Kinderpornografie) und § 184c StGB (Jugendpornografie) betreffen ähnliche Straftatbestände.
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Weblinks
- § 184 aktueller Wortlaut
- Versionsgeschichte bei buzer.de
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (§ 184 StGB) vermutlich nicht.
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Einzelnachweise