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Zuhälterei: Unterschied zwischen den Versionen

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StGB
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[[Datei:Hermann Vogel Gefällt Sie ihnen.jpg|thumb|Ein Gemälde von Hermann Vogel stellt eine Zuhälterin beim Ausüben ihres Jobs dar]]
[[Datei:Hermann Vogel Gefällt Sie ihnen.jpg|thumb|Ein Gemälde von Hermann Vogel stellt eine Zuhälterin beim Ausüben ihres Jobs dar]]


Als '''Zuhälterei''' gilt im deutschsprachigen Raum die Ausbeutung einer Person, die der [[Prostitution]] nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist in einigen Ländern strafbar und wird vielfach als eine Form der [[Kriminalität]] angesehen. Einige Länder wie die [[Schweiz]] und die [[Niederlande]], aber auch [[Schweden]], [[Norwegen]] und [[Island]] versuchen seit längerer Zeit die damit verbundene Kriminalität durch eine Reform des [[Strafrecht]]s zu bekämpfen. In [[Deutschland]] wurde 2016 das [[Prostituiertenschutzgesetz]] eingeführt.
Als '''Zuhälterei''' gilt im deutschsprachigen Raum die Ausbeutung einer Person, die der [[Prostitution]] nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist in einigen Ländern strafbar und wird vielfach als eine Form der [[Kriminalität]] angesehen. Einige Länder wie die [[Schweiz]] und die [[Niederlande]], aber auch [[Schweden]], [[Norwegen]] und [[Island]] versuchen seit längerer Zeit die damit verbundene Kriminalität durch eine Reform des [[Strafrecht]]s zu bekämpfen. In [[Deutschland]] wurde 2016 das [[Prostituiertenschutzgesetz]] eingeführt. Der [[Straftatbestand]] der Zuhälterei ist heute in Deutschland in {{§|181a|StGB|dejure}} StGB geregelt und wird mit einer [[Freiheitsstrafe]] bis zu sechs Monaten sanktioniert.


Emotionale Labilität und allgemeine Notlagen werden teilweise ausgenutzt, um ein Abhängigkeitsverhältnis gezielt herzustellen: z. B. gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem ([[Homosexualität|homosexuellen]]) jungen Mann) zunächst [[Liebe]] vor und geht zum Schein sogar eine [[Partnerschaft]] ein. Andere Arten der Abhängigkeit, die Zuhälter ausnutzen, sind [[Abhängigkeit (Medizin)]] (Drogensucht, der Zuhälter ist gleichzeitig [[Drogenhandel|Dealer]]) und die Notlage illegaler [[Einwanderer]] (oft im Zuge des [[Menschenhandel]]s).
Emotionale Labilität und allgemeine Notlagen werden teilweise ausgenutzt, um ein Abhängigkeitsverhältnis gezielt herzustellen: z. B. gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem ([[Homosexualität|homosexuellen]]) jungen Mann) zunächst [[Liebe]] vor und geht zum Schein sogar eine [[Partnerschaft]] ein. Andere Arten der Abhängigkeit, die Zuhälter ausnutzen, sind [[Abhängigkeit (Medizin)]] (Drogensucht, der Zuhälter ist gleichzeitig [[Drogenhandel|Dealer]]) und die Notlage illegaler [[Einwanderer]] (oft im Zuge des [[Menschenhandel]]s).

Version vom 19. August 2020, 11:20 Uhr

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Ein Gemälde von Hermann Vogel stellt eine Zuhälterin beim Ausüben ihres Jobs dar

Als Zuhälterei gilt im deutschsprachigen Raum die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist in einigen Ländern strafbar und wird vielfach als eine Form der Kriminalität angesehen. Einige Länder wie die Schweiz und die Niederlande, aber auch Schweden, Norwegen und Island versuchen seit längerer Zeit die damit verbundene Kriminalität durch eine Reform des Strafrechts zu bekämpfen. In Deutschland wurde 2016 das Prostituiertenschutzgesetz eingeführt. Der Straftatbestand der Zuhälterei ist heute in Deutschland in § 181a StGB geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten sanktioniert.

Emotionale Labilität und allgemeine Notlagen werden teilweise ausgenutzt, um ein Abhängigkeitsverhältnis gezielt herzustellen: z. B. gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem (homosexuellen) jungen Mann) zunächst Liebe vor und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft ein. Andere Arten der Abhängigkeit, die Zuhälter ausnutzen, sind Abhängigkeit (Medizin) (Drogensucht, der Zuhälter ist gleichzeitig Dealer) und die Notlage illegaler Einwanderer (oft im Zuge des Menschenhandels).

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