Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Prostituiertenschutzgesetz

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Damit sollen Prostituierte besser geschützt und die traditionell damit verbundene Kriminalität bekämpft werden. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Mit dem 2001 unter der Regierung von Gerhard Schröder verabschiedeten Prostitutionsgesetz war zunächst 2002 die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden, so dass damit Prostituierte einen rechtswirksamen Vertrag abschließen konnten und Zugang zur Sozialversicherung erhielten. Durch das Prostituiertenschutzgesetz sind grundsätzlich alle Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, seit dem 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden (§ 3Vorlage:§/Wartung/buzer ProstSchG).

Die Folgen

Das Bundesfamilienministerium schätzte 2001 die Zahl auf rund 400 000 Prostituierte, davon waren die meisten Frauen.[1] Ende des Jahres 2019 waren laut Statistischem Bundesamt jedoch nur rund 40.400 Personen in Deutschland im Prostitutionsgewerbe angemeldet.[2] Es kann daher weiter von einer Grauzone ausgegangen werden.

Kritik

Alice Schwarzer sagte 2007 in einem Interview, dass die häufig behauptete „Freiwilligkeit“ ein Mythos ist und die Menschenwürde - gerade bei Frauen - auch in einem angemeldeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vor allem wegen des Weisungsrechts der Arbeitgeber, nämlich der früher Zuhälter genannten Bordellbetreiber, in diesem Gewerbe verletzt wird. Sie sieht in dem Gesetz keine wesentliche Verbesserung der Situation.[3]

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Weblinks

  • Text des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) mit Änderungen bei buzer.de

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1.  Prostitution: 1,2 Millionen Männer am Tag. In: Der Tagesspiegel. 7. Mai 2001, ISSN 1865-2263 (online).
  2. Statistisches Bundesamt: Ende 2019 rund 40 400 Prostituierte bei Behörden angemeldet. In: Destatis.de. Pressemitteilung Nr. 286, 30. Juli 2020, abgerufen am 30. Juli 2020.
  3. Alice Schwarzer über Prostitution: „Die Freiwilligkeit ist ein Mythos“ In: spiegel.de, 31. Oktober 2007.