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Freiheitsstrafe

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Die Freiheitsstrafe – auch Haftstrafe (englisch custodial sentence) – ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren. Die Freiheit des Täters wird eingeschränkt, zum Beispiel durch Unterbringung in einem Gefängnis. Die Strafe wird von einem Gericht durch ein Urteil ausgesprochen.

Bis zur Großen Strafrechtsreform (1968 in der DDR bzw. 1970 in Westdeutschland)[1] gab es in Deutschland eine Aufteilung in verschiedene Formen der Freiheitsentziehung:

  • Die schwerste Form war die Zuchthausstrafe, für Verbrechen mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einer Höchstdauer von 15 Jahren beziehungsweise in Form des lebenslangen Zuchthauses in den vom Gesetz bestimmten Fällen. Sie war immer mit der Möglichkeit des Verlusts der bürgerlichen Ehrenrechte (sogenannter Ehrverlust) verbunden. Im Zuchthaus waren die Gefangenen zu schwerer körperlicher Arbeit verpflichtet; sie konnten auch zu Arbeiten außerhalb der Anstalt verpflichtet werden, wobei sie von freien Arbeitern getrennt gehalten wurden.
  • Eine weniger schwere Form des Freiheitsentzuges war die Gefängnisstrafe. Sie dauerte mindestens einen Tag und höchstens fünf Jahre. Die Gefangenen sollten hier angemessen beschäftigt werden, hatten aber auch das Recht, eine Arbeit zu verlangen. Die Haftstrafe war für Übertretungen vorgesehen und dauerte zwischen einem Tag und sechs Wochen.
  • Außerdem gab es noch bis 1953 die Festungshaft, die dann bis 1970 in Form der Einschließung weiter bestand. Sie war für bestimmte Straftaten vorgesehen, wenn der Täter eine „ehrenvolle Gesinnung“ zeigte.

Diese Aufteilung endete mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrecht 1970 (1. StrRG). An ihre Stelle trat der Begriff Freiheitsstrafe. Der sogenannte offene Vollzug wurde dagegen beibehalten. Die Freiheitsstrafe wird in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verbüßt. Oberstes Vollzugsziel ist in der Regel die Resozialisierung; hierfür werden Gefangene auch zur Arbeit verpflichtet, für die sie etwa 2 Euro pro Stunde erhalten (Stand 2023).[2] Sonderfälle sind die Ersatzfreiheitsstrafe, die an Stelle einer Geldstrafe treten kann, und die Unterbringung (Zwangseinweisung) in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik.

Vergleich zu Wikipedia



Einzelnachweise