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Asyl: Unterschied zwischen den Versionen

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Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref>  [[Friedrich der Große]] gewährte z.B. den [[Hugenotten]] in [[Preußen]] Zuflucht und Asyl. Ob das religiös begründete [[Kirchenasyl]] als Vorläufer betrachtet werden kann, ist umstritten. Anfang des [[20. Jahrhundert]]s gewährte [[Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland|Großbritannien]] vielen [[Jude]]n, die vor [[Pogrom]]en in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zu[[flucht]]. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes [[Asylrecht]] entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die [[Flüchtling]]e infolge des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]].
Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref>  [[Friedrich der Große]] gewährte z.B. den [[Hugenotten]] in [[Preußen]] Zuflucht und Asyl. Ob das religiös begründete [[Kirchenasyl]] als Vorläufer betrachtet werden kann, ist umstritten. Anfang des [[20. Jahrhundert]]s gewährte [[Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland|Großbritannien]] vielen [[Jude]]n, die vor [[Pogrom]]en in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zu[[flucht]]. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes [[Asylrecht]] entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die [[Flüchtling]]e infolge des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]].
Ganz wie in der BRD war in der DDR ein Recht auf Asyl grundsätzlich vorhanden, vgl. [[Chilenische Emigranten in der DDR]].


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 7. August 2024, 17:00 Uhr

Das Wort Asyl (von altgriechisch ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘) wird in Deutschland meist in Verbindung mit dem Recht auf Asyl (Asylrecht) gebraucht. Dieses Recht findet sich im Grundgesetz (GG),[1] dort heißt es:

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.[2] Friedrich der Große gewährte z.B. den Hugenotten in Preußen Zuflucht und Asyl. Ob das religiös begründete Kirchenasyl als Vorläufer betrachtet werden kann, ist umstritten. Anfang des 20. Jahrhunderts gewährte Großbritannien vielen Juden, die vor Pogromen in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zuflucht. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes Asylrecht entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die Flüchtlinge infolge des Zweiten Weltkriegs.

Ganz wie in der BRD war in der DDR ein Recht auf Asyl grundsätzlich vorhanden, vgl. Chilenische Emigranten in der DDR.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe Art. 16a GG
  2. Dieter Hesselberg: Das Grundgesetz, Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155