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Das Wort '''Asyl''' (von {{ELSalt|ἄσυλος}} ‚unberaubt‘, ‚sicher‘) wird in [[Deutschland]] meist in Verbindung mit dem ''Recht auf Asyl'' gebraucht. Dieses Recht findet sich im [[Grundgesetz]],<ref>siehe {{Art.|16a|gg|juris}}</ref> dort heißt es:{{Zitat|Politisch Verfolgte genießen Asylrecht}} | Das Wort '''Asyl''' (von {{ELSalt|ἄσυλος}} ‚unberaubt‘, ‚sicher‘) wird in [[Deutschland]] meist in Verbindung mit dem ''Recht auf Asyl'' gebraucht. Dieses Recht findet sich im [[Grundgesetz]],<ref>siehe {{Art.|16a|gg|juris}}</ref> dort heißt es:{{Zitat|Politisch Verfolgte genießen Asylrecht}} | ||
Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref> Daraus abgeleitet ist auch das [[Kirchenasyl]]. Anfang des [[20. Jahrhundert]]s gewährte [[Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland|Großbritannien]] vielen [[Jude]]n, die vor [[Pogrom]]en in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen | Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref> Daraus abgeleitet ist auch das [[Kirchenasyl]]. Anfang des [[20. Jahrhundert]]s gewährte [[Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland|Großbritannien]] vielen [[Jude]]n, die vor [[Pogrom]]en in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zu[[flucht]]. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes [[Asylrecht]] entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]] der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die [[Flüchtling]]e infolge des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]]. | ||
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Version vom 5. Februar 2020, 05:31 Uhr
Das Wort Asyl (von altgriechisch ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘) wird in Deutschland meist in Verbindung mit dem Recht auf Asyl gebraucht. Dieses Recht findet sich im Grundgesetz,[1] dort heißt es:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“
Ursprünglich bezog sich der Begriff Asyl auf den Schutz vor religiöser Verfolgung.[2] Daraus abgeleitet ist auch das Kirchenasyl. Anfang des 20. Jahrhunderts gewährte Großbritannien vielen Juden, die vor Pogromen in Russland geflohen waren, aus humanitären Gründen Zuflucht. Erst im Laufe der Zeit danach ist ein umfassenderes Asylrecht entstanden, das zum Beispiel auch 1948 in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Anlass waren vor allem die Flüchtlinge infolge des Zweiten Weltkriegs.
Siehe auch
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