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Feudalsystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Whorf (Diskussion | Beiträge)
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Siehe auch: Reihenfolge: Lehnsherr und Vasall ist die Vervollständigung der mittelaterl. europ. Lehnspyramide (noch to do hier). Kasten sind nicht Europa, Klassenges. ist neuer, sozialist.
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Lehnsherr]] und [[Vasall]]
*[[Kaste]]
*[[Kaste]]
*[[Klassengesellschaft]]
*[[Klassengesellschaft]]
*[[Lehnswesen]]
*[[Ständische Ordnung]]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 30. August 2018, 12:54 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Stände- und Klassengesellschaften weisen oft ähnliche Merkmale auf - hier eine Darstellung aus Japan (von links nach rechts): Landwirtschaft, Handel, Militär, Handwerk

Feudalsystem (auch: Ständegesellschaft oder Feudalismus, von lateinisch feudum/feodum = ‚Lehen‘) bezeichnet in den Geschichts- und Sozialwissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters. Der Begriff wurde in Frankreich im frühen Zeitalter der Aufklärung geprägt, durch Montesquieu 1748 bekannt gemacht und insbesondere von Voltaire erläutert. In der Französischen Revolution 1789 spielte er als Kampfbegriff zur Charakterisierung der früheren Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine große Rolle. Im deutschsprachigen Raum kam der Ausdruck Feudalismus Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Später klassifizierte Karl Marx den Feudalismus als notwendige Vorstufe des Kapitalismus. Als Selbstbezeichnung einer Gesellschaftsordnung wurde oder wird der Begriff jedoch nicht verwendet.

Ein Wesensmerkmal des Feudalsystems ist eine ständische, zentralistisch organisierte Gesellschaft mit verhältnismäßig starren Hierarchien. An der Spitze dieser Gesellschaft steht ein König, Kaiser oder Papst. Eine Trennung in weltliche (militärische) und geistliche (religiöse) Macht findet meist nicht statt. Die Zugehörigkeit zu einem Stand ist oft durch Geburt vorgegeben und wird zusätzlich durch Familien- und Geschlechternamen gekennzeichnet. Personen eines höheren Standes (König, Fürst, Herzog) können Personen eines niederen Standes befördern, d.h. in einen höheren Stand erheben. Die unterste Stufe waren im Heiligen Römischen Reich die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten. Die höheren Stände werden als Adel bezeichnet. Die Heirat zwischen Personen unterschiedlichen Standes wird als problematisch gesehen, oft sogar unterbunden oder geächtet.

Nach dem christlichen Grundverständnis waren die adeligen oder kirchlichen (z.B. Klöster) Feudalherren nicht Eigentümer, sondern nur Verwalter des Landes, das ihnen von Gott zum Lehen, das heißt als Leihgabe, gegeben ist. Der einfache Bauer ist meist das letzte Glied in der Kette bzw. die unterste Stufe in der Hierarchie. Er betreibt die Landwirtschaft, muss den Zehnten seiner Ernte (seit dem Spätmittelalter auch einen Grundzins) abliefern und bekommt dafür den - militärischen resp. geistlichen - Schutz seines jeweiligen Feudalherren. Der Feudalherr ist unter anderem für die Familie des Bauern bzw. des Leibeigenen verantwortlich, hat aber auch die Gerichtsbarkeit über seine Leibeigenen. Diese sind erblich (leiblich) an ihren Feudalherrn gebunden, sie oder ihre Nachfahren dürfen sich ohne sein Einverständnis nicht lossagen von ihm.

In Deutschland gilt die bürgerliche Revolution von 1848 als Ende des Feudalismus.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise