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Absolutismus: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Absolutismus''' ist eine [[Monarchie|monarchische]] Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung | '''Absolutismus''' (von [[latein]]isch ''absolutus'' = „losgelöst“) ist eine [[Monarchie|monarchische]] Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung oder Mitbestimmung anderer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Zentralisierung von Macht und Ordnung u.a. als Reaktion auf die Willkür des [[Adel]]s und der [[Stände]]. Er wurde im 17. und 18. Jahrhundert in [[Europa]] die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte eine straffere Verwaltung und des Staates, war aber auch eine der Voraussetzungen für die Entstehung der [[Nationalstaat]]en. Aus heutiger Sicht war er eine Form der [[Diktatur]]. | ||
Seine schärfste Ausprägung mit [[Gottesgnadentum]], [[Polizeistaat]], stehendem [[Heer]] und Staatswirtschaft ([[Merkantilismus]]) fand der Absolutismus unter [[Ludwig XIV.]] in [[Frankreich]]. Demzufolge fand er dort auch ein blutiges Ende mit der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]]. Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit humanisiertem [[Strafrecht]], größerer [[Toleranz]] und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später [[Demokratie]]n ersetzt. | |||
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* Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12 | * Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12 | ||
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Version vom 21. August 2017, 19:50 Uhr
Absolutismus (von lateinisch absolutus = „losgelöst“) ist eine monarchische Herrschaftsform, die von der Regierung eines Herrschers ohne politische Mitwirkung oder Mitbestimmung anderer Institutionen bestimmt ist. Der Absolutismus entstand als Zentralisierung von Macht und Ordnung u.a. als Reaktion auf die Willkür des Adels und der Stände. Er wurde im 17. und 18. Jahrhundert in Europa die vorherrschende Regierungsform. Er bezweckte eine straffere Verwaltung und des Staates, war aber auch eine der Voraussetzungen für die Entstehung der Nationalstaaten. Aus heutiger Sicht war er eine Form der Diktatur.
Seine schärfste Ausprägung mit Gottesgnadentum, Polizeistaat, stehendem Heer und Staatswirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus unter Ludwig XIV. in Frankreich. Demzufolge fand er dort auch ein blutiges Ende mit der Französischen Revolution. Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher die Willkür des Absolutismus zu einem aufgeklärten Absolutismus mit humanisiertem Strafrecht, größerer Toleranz und einem besseren Schulwesen. Eine Mitbestimmung der Untertanen wurde aber auch im aufgeklärten Absolutismus nicht geduldet. In Europa wurde der Absolutismus im Laufe des 19. Jahrhunderts beseitigt und durch parlamentarische Monarchien und später Demokratien ersetzt.
Literatur
- Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 12