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Inzest: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Inzest''' (von {{laS}} ''incestus'' „unkeusch“), veraltet '''Blutschande''', bezeichnet den [[Geschlechtsverkehr]] zwischen eng [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandten]] Menschen. Der Begriff Inzest ist thematisch verwandt, aber zu unterscheiden von [[Inzucht]]. Bestehende [[Tabus]] richten sich in allen [[Kultur]]en nach der Nähe und dem [[Grad der Verwandtschaft]], unterscheiden sich aber in der Grenzziehung. [[Soziale Gruppe]]n, [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaften]] und vor allem [[Religion]]en haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon.
'''Inzest''' (von {{laS}} ''incestus'' „unkeusch“), veraltet '''Blutschande''', bezeichnet den [[Geschlechtsverkehr]] zwischen eng [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandten]] Menschen. Der Begriff Inzest ist thematisch verwandt, aber zu unterscheiden von [[Inzucht]]. Bestehende [[Tabus]] richten sich in allen [[Kultur]]en nach der Nähe und dem [[Grad der Verwandtschaft]], unterscheiden sich aber in der Grenzziehung. [[Soziale Gruppe]]n, [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaften]] und vor allem [[Religion]]en haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon.


Die Strafbarkeit von Inzest wird heute vor allem von der [[Genetik]] begründet. Diese Begründung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Risiko, dass beim Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten ein Kind gezeugt wird. Erkenntnisse der [[Humangenetik]] lassen darauf schließen, dass Inzucht beim modernen Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von [[Erbkrankheit]]en erhöht.
Die Strafbarkeit von Inzest wird heute vor allem von der [[Genetik]] begründet. Diese Begründung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Risiko, dass durch [[Geschlechtsverkehr]] unter nahen Verwandten ein Kind entsteht. Erkenntnisse der [[Humangenetik]] lassen darauf schließen, dass Inzucht beim modernen Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von [[Erbkrankheit]]en erhöht.


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[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]]
[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]]
[[Kategorie:Sexualstrafrecht]]
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2023, 09:47 Uhr

Inzest (von lateinisch incestus „unkeusch“), veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen. Der Begriff Inzest ist thematisch verwandt, aber zu unterscheiden von Inzucht. Bestehende Tabus richten sich in allen Kulturen nach der Nähe und dem Grad der Verwandtschaft, unterscheiden sich aber in der Grenzziehung. Soziale Gruppen, Gesellschaften und vor allem Religionen haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon.

Die Strafbarkeit von Inzest wird heute vor allem von der Genetik begründet. Diese Begründung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Risiko, dass durch Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten ein Kind entsteht. Erkenntnisse der Humangenetik lassen darauf schließen, dass Inzucht beim modernen Menschen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten erhöht.

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