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Mord: Unterschied zwischen den Versionen
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== Siehe auch == | |||
*[[Ehrenmord]] | |||
*[[Morddrohung]] | |||
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* {{§|211|StGB|dejure}} StGB | |||
* [http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/BGH5StR53801JAAnmerkung.pdf Anmerkung zum Urteil des [[Bundesgerichtshof]]s vom 20.02.2002–5 StR 538/01 „Mord aus niedrigen Beweggründen“] von Caspar David Hermanns und Benjamin Klein (PDF-Datei; 35 kB) | |||
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2024, 05:20 Uhr
Mord ist die vorsätzliche und absichtliche bzw. gezielte Tötung eines anderen Menschen. Er wird in allen Rechtsordnungen als die schwerste Straftat gegen den Einzelnen und die Gesellschaft betrachtet und dementsprechend hart bestraft. Vom Mord werden z.B. der Totschlag und die fahrlässige Tötung unterschieden.
Seit dem Jahr 2015 liest man in Deutschland vermehrt von Morden, die von Flüchtlingen mit Messern begangen werden. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen, beispielsweise wenn sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Im Strafrecht kommt es bei Mord nicht auf den Zeitpunkt des Todes an; dieser kann auch wesentlich später eintreten, zum Beispiel nach einer schweren Körperverletzung oder durch ein tödliches Gift. In Deutschland wird bei einem Verdacht stets der Staatsanwalt eingeschaltet. Der Strafprozess findet vor einem Landgericht statt.
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Siehe auch
Weblinks
- § 211 StGB
- Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2002–5 StR 538/01 „Mord aus niedrigen Beweggründen“ von Caspar David Hermanns und Benjamin Klein (PDF-Datei; 35 kB)
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