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§ 184 StGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''§&nbsp;184''' des deutschen [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des [[Reichsstrafgesetzbuch]]es). Der ursprüngliche Titel ''Verbreitung pornographischer Schriften'' wurde 2015 in ''Verbreitung pornographischer <u>Inhalte</u>'' geändert. Die nachfolgenden {{§|184a|stgb|juris}} (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), {{§|184b|stgb|juris}} ([[Kinderpornografie]]) und {{§|184c|stgb|juris}} StGB ([[Jugendpornografie]]) betreffen ähnliche [[Straftat]]bestände.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Verbreitung_pornographischer_Inhalte</ref>


Der '''§&nbsp;184''' des deutschen [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des [[Reichsstrafgesetzbuch]]es). 
== Siehe auch ==
*[[Pornografie]]  


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== Weblinks ==
*{{§|184|stgb|juris}} aktueller Wortlaut
*[https://www.buzer.de/gesetz/6165/al0-46720.htm Versionsgeschichte] bei [[buzer.de]]


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=== Einzelnachweise ===
== Einzelnachweise ==
<references/>
<references/>


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[[Kategorie:Pornografie]]

Aktuelle Version vom 14. Dezember 2022, 22:36 Uhr

Der § 184 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) existiert seit dem 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches). Der ursprüngliche Titel Verbreitung pornographischer Schriften wurde 2015 in Verbreitung pornographischer Inhalte geändert. Die nachfolgenden § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), § 184b (Kinderpornografie) und § 184c StGB (Jugendpornografie) betreffen ähnliche Straftatbestände.[1]

Siehe auch