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Ziviler Ungehorsam

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Ziviler Ungehorsam (von lateinisch civilis = bürgerlich, daher auch bürgerlicher Ungehorsam) ist ein politisch begründetes Verhalten, dessen Wurzeln bis in die Antike zurückreicht. Dabei verstoßen einzelne oder mehrere Bürger aus Gewissensgründen gegen geltende Gesetze oder Regeln des Staates. In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 in bestimmten Fällen ein solches Recht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingeräumt und wie folgt beschrieben:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Ziviler Ungehorsam bezieht sich grundsätzlich auf alle gewaltfreien Handlungen, also Taten, bei denen Menschen oder Gegenstände nicht zu Schaden kommen. Das kann auch durch Unterlassen erfolgen, indem zum Beispiel die Anordnung der Polizei, einen Platz zu verlassen, missachtet wird. Meist nehmen diejenigen dafür auch Strafen in Kauf, etwa wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Beispiele

Aus der Zeit des Nationalsozialismus ist bekannt, dass Hans Rosenthal wegen seiner drohenden Verfolgung als Jude in der Berliner Kleingartenanlage „Dreieinigkeit“ (Berlin-Lichtenberg)[1] in einem Versteck untertauchte, wo er von den drei nichtjüdischen Berlinerinnen Ida Jauch (1886–1944), Maria Schönebeck und Emma Harndt unterstützt wurde. Ida Jauch wurde am 10. Oktober 2015 posthum in Anwesenheit ihrer und Rosenthals Angehörigen als Gerechte unter den Völkern geehrt.[2]

Mahatma Gandhi rief 1947 öffentlich zum zivilen Ungehorsam gegen die britischen Kolonialherrschaft in Britisch-Indien auf.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans Rosenthal: Zwei Leben in Deutschland, S. 323
  2. Yad Vashem ehrt Retterin von Hans Rosenthal. In: rbb-online.de. 2015-10-26. Abgerufen am 12. Januar 2016.

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