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Stimmrecht

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Das Stimmrecht ist die konkrete Gestaltung des Wahlrechts einer Person. In der Schweiz bedeutet es das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, beinhaltet somit auch das Wahlrecht. Bei politischen Wahlen gilt der englische Grundsatz One Man - One Vote, zu deutsch „Ein Mann - eine Stimme“. Von diesem Grundsatz kann aus verschiedenen Gründen abgewichen werden. Die Stimmabgabe wird Abstimmung genannt.

Bei Personenvereinigungen, Vereinen und Unternehmen bezieht sich das Stimmrecht auf das Recht der einzelnen Mitglieder oder Gesellschafter. Bei einer Aktiengesellschaft hat grundsätzlich jede Aktie eine Stimme, so dass der Aktionär entsprechend sein Stimmrecht ausüben kann. Bei einigen anderen Kapitalgesellschaften ist dieses Mehrstimmenrecht begrenzt.

In den meisten deutschen Bundesländern haben die Wähler bei den Kommunalwahlen mehrere Stimmen bei der Listenwahl. In den Bundesländern Bremen und Hamburg wurde das Mehrstimmenrecht auch für die Landtagswahl eingeführt.[1] Umstritten ist dabei, wieviel Einfluss der einzelne Wähler auf die von den Parteien aufgestellten Listen haben soll: Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 2015 wurde zum Beispiel mehr als ein Viertel der Abgeordneten (22 von 83) von hinteren Listenplätzen nach vorne gewählt.[2]

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