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Wahlrecht für Passausländer in Frankreich

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Das Wahlrecht für Passausländer in Frankreich ist je nach Wahl unterschiedlich geregelt. Dabei ist insbesondere zu unterscheiden zwischen den Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Nationalversammlung.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • Das französische Wahlrecht ist unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation weitgehend ausgeschlossen.
  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder französische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist jeder Franzose, der den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, soweit er dazu verpflichtet ist.[1]
  • Initiativen zur Einführung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene hatten in Frankreich keinen Erfolg.
  • Im Jahr 2000 brachten die Kommunisten und Grünen eigene Gestzentwürfe für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger in die Nationalversammlung ein. Die Sozialisten unterstützten das Vorhaben, welches schließlich am Widerstand der konservativen Mehrheit scheiterte.

Weblinks