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Wahl des deutschen Bundespräsidenten durch die 14. Bundesversammlung

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Die Wahl des deutschen Bundespräsidenten im Jahr 2010 wurde durch die 14. Bundesversammlung durchgeführt, da der Bundespräsident überraschend zum 31. Mai 2010 zurückgetreten war.

Termin

Wäre der amtierende Horst Köhler bis zum Ende seiner zweiten Amtszeit am 30. Juni 2014 im Amt geblieben, so hätte die Wahl nach der seit 1979 bestehenden Tradition am 23. Mai 2014 stattgefunden, dem 65. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist nur, dass die Wahl in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten stattfinden müsste.[1] Endet die Amtszeit des Bundespräsidenten vorzeitig, so muss die Bundesversammlung ebenfalls spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammentreten und einen Bundespräsidenten wählen.[1]

Ein späterer Zeitpunkt der Wahl ist im Verteidigungsfall möglich. Nach Artikel 115h des Grundgesetzes endet die im Verteidigungsfall ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates erst neun Monate nach Ende des Verteidigungsfalls.

Kandidaten

Für den Fall, dass Bundespräsident Köhler bis zum Ende seiner Amtszeit im Amt geblieben wäre, so würde er von einer weiteren Kandidatur 2014 ausgeschlossen.[2] Ansonsten ist „jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat“,[3] wählbar, einschließlich des einzigen noch lebenden wiedergewählten Alt-Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, da das Grundgesetz nur nur die anschließende Wiederwahl verhindert.

Im dritten Wahlgang entschied jedoch die NPD, ihren Kandidaten zurückzuziehen, und stattdessen stimmten die NPD-Wahlmänner Udo Pastörs, Holger Apfel und Johannes Müller ebenso für Gauck. In einer offiziellen NPD-Erklärung hieß es: „Politik ist bekanntlich die Kunst des Möglichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, daß die drei NPD-Wahlmänner über den nächsten Bundespräsidenten entscheiden. Der Rückzug von der Kandidatur bedeutet keine politische Stellungnahme für den Kandidaten Joachim Gauck. Herr Gauck hat sich zwar Verdienste durch seine beharrliche Benennung der SED-Verbrechen erworben. Es gibt aber viele gute Gründe, auch diesen Kandidaten abzulehnen. Doch mit dem Ergebnis dieser Wahl – sollte er mit den NPD-Stimmen gewählt werden – wird Herr Gauck leben müssen. Für die Aussicht auf einen Bundespräsidenten von NPD-Gnaden bin ich gerne und aus innerer Überzeugung bereit, auf eine Kandidatur zu verzichten. Hinzu kommt, daß ein Bundespräsident Christian Wulff ein verheerendes politisches Zeichen wäre, denn dieser Mann war es, der als Ministerpräsident erstmals eine Türkin zur Ministerin ernannt hat. Gauck wäre im Vergleich zu Türken-Wulff das kleinere Übel. Außerdem würde sich durch einen durchgefallenen Koalitionskandidaten Wulff die Systemkrise weiter verschärfen.“[9]

Siehe auch