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Staatsversagen

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Unter Staatsversagen (auch Politikversagen) versteht man meist das Versagen eines Staates bei den folgenden drei Funktionen:

  • die Sicherheit seiner Bürger vor physischer Gewaltanwendung oder deren Androhung gewährleisten.
  • der Gesellschaft und Wirtschaft eine politische und rechtliche Ordnung zu geben, die als legitim akzeptiert wird
  • ein Mindestmaß an existenzieller und sozialer Infrastruktur bereitzustellen. Dazu gehören u a. die Versorgung mit Wasser, Energie und Verkehrswegen sowie Gesundheit und Bildung.[1]

In den Wirtschaftswissenschaften sieht man ein Staatsversagen bei durch staatliche Eingriffe in den Markt verursachten, nachteiligen Ergebnissen für eine Volkswirtschaft. Diese können sich beispielsweise in mangelnder Produktion oder einer Inflation äußern. Diese Sichtweise bezieht sich auf die neoklassische Theorie. In der Neuen Politischen Ökonomie wird Staatsversagen als Gegenstück zum Marktversagen aufgefasst.

Literatur

  • Christoph Kaserer: Die deutsche Bankenkrise von 1931. Marktversagen oder Staatsversagen? In: Bankhistorisches Archiv. Zeitschrift für Bankengeschichte. Bd. 26, Nr. 1, 2000, ISSN 00341-6208, S. 3–26.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stefan Mair: Staatsversagen und Staatszerfall; in Afrika - Schwerpunktthemen / Informationen zur politischen Bildung Nr. 303/2009, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2009, Seite 8

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