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Sex-Steuer

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Die Sex-Steuer, Vergnügungssteuer oder Prostitutions-Abgabe ist eine Steuer oder Abgabe, mit der die Prostitution nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes in Deutschland besteuert werden kann. Sie wird für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" erhoben.[1]

In Köln wurde die im Volksmund Sex-Steuer genannte spezielle Vergnügungssteuer am 1. Januar 2004 eingeführt, wobei pro Prostituierte ein monatlicher Pauschalbetrag von 150 Euro an die Stadt zu entrichten ist.[2][3][4] Die Stadt Bonn ließ einen Steuerticket-Automaten aufstellen, an dem Prostituierte seit August 2011 für die Zeit von 20.15 bis 6 Uhr ein Genehmigungsticket in Höhe von 6 Euro für die Ausübung ihres Gewerbes auf dem Straßenstrich zu ziehen haben.[5] Seit etwa 2010 wird angesichts knapper kommunaler Kassen geplant, die Sexsteuer in weiteren Städten einzuführen - darunter auch in den nordrhein-westfälische Städten Solingen, Sprockhövel, Duisburg, Essen und Dortmund.[6][7]

Kritik

Die Sexsteuer wurde von einigen Prostituierten als diskriminierend und ungerecht empfunden.[8] Ab 2006 gab es in Köln die erste Änderung. Es wurden einige Klagen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, denn nicht jede Prostituierte arbeitet Vollzeit. Nach 1,16 Millionen Euro im Jahr 2006 nahm die Stadt 2011 nur noch 750.000 Euro ein.[9] Die monatsbezogene Berechnung der Steuer findet nicht mehr statt.[10]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Sex-Steuer) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise