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Postscheckamt

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Ein Postscheckamt (abgekürzt PSchA, Mehrzahl: Postscheckämter / PSchÄ) führte seit 1909 Konten für den unbaren Zahlungsverkehr einer zugeordneten Region in Deutschland. Davon zu unterscheiden ist die Postsparkasse. Postscheckämter umfassten gewöhnlich ein größeres Wirtschaftsgebiet und wurden ab 1984 als Postgiroamt bezeichnet. Die Postscheckämter durften grundsätzlich keine Kredite vergeben.[1]

1953 gab es in der Bundesrepublik Deutschland Postscheckämter in Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Ludwigshafen, München, Nürnberg und Stuttgart. Hinzu kam das Postscheckamt Berlin (West) und nach der Eingliederung des Saarlandes zum 1. Januar 1957 das Postscheckamt Saarbrücken.

In der Deutschen Demokratischen Republik bestanden Postscheckämter in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Leipzig und Schwerin, völlig losgelöst von denen in der Bundesrepublik. In anderen europäischen Staaten wie Belgien, Österreich und der Schweiz gab es ähnliche Einrichtungen, mit denen auch ein Zahlungsverkehr möglich war.

Die Postscheckämter gingen ab 1989 im Zuge der Postreform zusammen mit den Postsparkassenämtern im neuen Unternehmen Postbank auf.

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