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Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Deutschen Bundestages (kurz MdB, auch Bundestagsabgeordneter) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Abkürzung MdB wird oft als Zusatz bzw. Hinweis hinter den Familiennamen gestellt.[1] Die Abgeordneten werden durch die Bundestagswahl bestimmt, sie bekommen ihren Sitz jedoch erst, wenn der neugewählte Bundestag erstmals zusammentritt. In der Regel steht durch das Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod ein Nachfolger zur Verfügung.
Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 immer wieder verändert. 1990 kamen zu den damals 522 Abgeordneten aus Westdeutschland weitere 140 aus der ehemaligen DDR dazu, so dass mit der deutschen Wiedervereinigung die Zahl auf 662 stieg.[2] Es gibt 299 Direktkandidaten, die mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden (Listenwahl). 2009 wurden 622 Mitglieder gewählt, von denen 521 erstmals in den Bundestag kamen. Dieser Vergleich zeigt auch die personelle Veränderung im Laufe der Jahre.[3] 2021 waren es 736 Abgeordnete. Seitdem gibt es Pläne zur Begrenzung des weiteren Anstiegs infolge sogenannter Überhangmandate.
Bundestagsabgeordnete erhalten unter anderem eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.349,58 €/Monat (Stand: 1. Januar 2025) und eine Bahncard für die kostenfreie Nutzung der Züge der Deutschen Bahn. Zudem werden bis zu 22.201 €/Monat für die Gehälter von Angestellten der Abgeordneten gezahlt.[4] Bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen wird die Kostenpauschale gekürzt (§ 14 Abgeordnetengesetz).
Weblinks
- Webseite des Bundestages mit weiteren Informationen über Abgeordnete inkl. Suchfunktion
- Bundeszentrale für politische Bildung: Arbeitswoche eines Bundestagsabgeordneten
Vergleich zu Wikipedia
Einzelnachweise
- ↑ Ratgeber für Anschriften und Anreden, S. 20. Bundesministerium des Innern, 2016-09-20. Abgerufen am 28. Juli 2020.
- ↑ Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990
- ↑ Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode 2009
- ↑ § 12 Abs. 3 AbgG