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Mindestreserve

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Als Mindestreserve wird im Bankwesen ein Guthaben bezeichnet, das ein Kreditinstitut bei der jeweiligen Zentralbank unterhalten muss. In den USA schuf der Federal Reserve Act 1913 die Rechtsgrundlage dafür, dass Banken beim Federal Reserve System eine Mindestreserve (englisch „Minimum reserve requirements“) zu unterhalten hatten. Die Höhe der Mindestreserve wird in Prozent angegeben und nach unterschiedlichen Verfahren berechnet. Das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) von 1934 sah in § 16 KWG die Haltung einer variablen „Barreserve“ durch Banken bei der Reichsbank vor. Das Bundesbankgesetz (BBankG) von 1957 unterschied für die Berechnung in § 16 Abs. 1 drei Klassen: Sichtverbindlichkeiten (bis zu 30 %), befristete Verbindlichkeiten (bis 20 %) und Spareinlagen (bis 10 %), und die Bundesbank konnte die jeweilige Mindestreserve nach Bedarf festsetzen. Laut Anweisung der Bundesbank vom 3. September 1962 handelte es sich um zinslose Guthaben; bei Nichterfüllung der vorgegebenen Mindestreserve durch die jeweilige Bank wurden Strafzinsen erhoben, die allerdings als „Sonderzinsen“ bezeichnet wurden; Rechtsgrundlage war § 16 Abs. 3 BBankG.

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